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bebauungsplaene.17362
insert_datum
2020-07-22T08:26:02.931Z
beschreibung
Die Ortsgemeinde Altenahr, die als Grundzentrum den Versorgungsauftrag für die Bevölkerung im Nahbereich wahrnimmt, beabsichtigt im Bereich des ehemaligen Seilbahnparkplatzes über eine planungsrechtliche Steuerung die Errichtung eines Lebensmittel-Vollsortimenters zu ermöglichen. Für den Bereich des ehemaligen Seilbahngeländes wird die Festsetzung eines Sonstigen Sonder-gebietes ‚großflächiger Einzelhandel‘ notwendig, da die geplante Verkaufsfläche rd. 1.500 m² um-fassen soll.
aufstellungsbeschlussdatum
2015-11-23
inkrafttretensdatum
2020-05-27
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kontaktorganisation
Verbandsgemeinde Altenahr
kontaktadresse
Roßberg 3, 53505 Altenahr
kontakttelefon
02643-809-0
kontaktmail
hochbau@altenahr.de
update_datum
2026-02-22T08:16:55Z
mapfile_datum
2026-02-22T08:16:55Z
aendert_aktualisieren
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besonderheiten
Ebenfalls geplant, allerdings nicht Bestandteil dieses Bebauungsplans, ist die Ertüchtigung bzw. der Abriss und Neubau der südlich des Plangebietes befindlichen Ahrbrücke. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme zur Retentionsraumgewinnung, die in diesem Bebauungsplan nachrichtlich übernommen wird. Abstimmungen zwischen der Ortsgemeinde und dem Landesbetrieb Mobilität finden hierzu derzeit statt. Ebenfalls vorgesehen ist der Ausbau der Radwegeverbindung (Ahr-Radweg) entlang der östlichen Geltungsbereichsgrenze in Richtung der bestehenden und im Zuge der Bauausführung zu ertüchtigenden Brücke.
ausfertigungsdatum
2020-05-20