bebauungsplaene.17359
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bebauungsplaene.17359
insert_datum
2020-07-22T06:09:04.526Z
beschreibung
Im Zusammenhang mit dem geplanten Umbau eines bestehenden Wohnhauses im betreffenden Bereich wurde festgestellt, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes für die betroffenen Anlieger eine unbeabsichtigte Härte darstellen. Insbesondere die im geltenden Bebauungsplan festgesetzte Zahl von maximal einem Vollge-schoss sowie die Unzulässigkeit von Drempeln entsprechen nicht mehr dem heutigen Grundsatz eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden, da beide Festsetzungen einen Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken verhindern und damit sowohl die von der Ortsgemeinde gewollte Folgenutzung alter Bausubstanz als auch die Nachverdichtung deutlich erschweren.
aufstellungsbeschlussdatum
2019-05-06
inkrafttretensdatum
2020-06-24
begruendungurl
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scanurl
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kontaktorganisation
Verbandsgemeinde Altenahr
kontaktadresse
Roßberg 3, 53505 Altenahr
kontakttelefon
02643-809-0
kontaktmail
hochbau@altenahr.de
update_datum
2026-02-23T08:17:13Z
mapfile_datum
2026-02-23T08:17:13Z
aendert_aktualisieren
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sonstigesurl
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besonderheiten
Tatsächlich hat sich in der Folge kein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb im Baugebiet angesiedelt, die faktisch ausgeübte Nutzung entspricht momentan – 44 Jahre nach Rechts-kraft des Bebauungsplanes – dem eines allgemeinen Wohngebietes im Sinne des § 4 BauN-VO (aktuelle Fassung).
ausfertigungsdatum
2020-06-18