Transparenzgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Geoportal
(Die Seite wurde neu angelegt: „== Landestransparenzgesetz (LTranspG) - Ihr Recht auf Informationen == Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen [http://landesrecht.rlp.de/jportal/porta…“)
 
Zeile 6: Zeile 6:
   
 
Hier geht es zur [http://tpp.rlp.de/de/startseite/ Transparenzplattform]!
 
Hier geht es zur [http://tpp.rlp.de/de/startseite/ Transparenzplattform]!
  +
  +
  +
[[Category:Portalseite]]

Version vom 26. Februar 2019, 18:09 Uhr

Landestransparenzgesetz (LTranspG) - Ihr Recht auf Informationen

Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.

Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

Hier geht es zur Transparenzplattform!