Offenlage und Bereitstellung von Bauleitplänen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Rechtliche Grundlagen: Baugesetzbuch und Rundschreiben der zuständigen Ministerien==
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Der § 4a Abs. 4 BauGB gibt vor, den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung der Bauleitpläne und die auszulegenden Unterlagen auch über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.
 
Der § 4a Abs. 4 BauGB gibt vor, den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung der Bauleitpläne und die auszulegenden Unterlagen auch über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.
   
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Dazu haben die betroffenen Fachministerien am 12.07.2017 mit einem [https://fm.rlp.de/fileadmin/fm/PDF-Datei/Bauen_und_Wohnen/Baurecht_und_Bautechnik/Bauvorschriften/Bauplanungsrecht/17_07_20_Rundschreiben_BauGB-Novelle_2017.pdf Rundschreiben] geregelt, dass das GeoPortal.rlp in Rheinland-Pfalz die Rolle der zentalen Landesplattform im Sinne des Gesetzes einnimmt.
 
Dazu haben die betroffenen Fachministerien am 12.07.2017 mit einem [https://fm.rlp.de/fileadmin/fm/PDF-Datei/Bauen_und_Wohnen/Baurecht_und_Bautechnik/Bauvorschriften/Bauplanungsrecht/17_07_20_Rundschreiben_BauGB-Novelle_2017.pdf Rundschreiben] geregelt, dass das GeoPortal.rlp in Rheinland-Pfalz die Rolle der zentalen Landesplattform im Sinne des Gesetzes einnimmt.
   
==Durchführung von Offenlagen im GeoPortal.rlp==
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=Durchführung von Offenlagen im GeoPortal.rlp=
 
Für die Durchführung von Offenlagen im GeoPortal.rlp wird eine Oberfläche zur Erfassung eines Umrings und einiger Attribute bereitgestellt.
 
Für die Durchführung von Offenlagen im GeoPortal.rlp wird eine Oberfläche zur Erfassung eines Umrings und einiger Attribute bereitgestellt.
Eine Anleitung als PDF zur Durchführung von Offenlagen im GeoPortal.rlp finden Sie [[:Datei:Anleitung Offenlage GeoPortal.rlp.pdf|hier]].
 
   
 
==Anleitung zur Durchführung von Offenlagen im GeoPortal.rlp==
==Bereitstellung von wirksamen Flächennutzungsplänen und in Kraft getretenen Bebauungsplänen==
 
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[[Erfassung_von_Offenlagen|Siehe Artikel: Erfassung von Offenlagen]].
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=Bereitstellung von wirksamen Flächennutzungsplänen und in Kraft getretenen Bebauungsplänen=
 
Im GeoPortal.rlp werden Plandaten überwiegend auf Basis von Kartendiensten (WMS) übermittelt und bereit gestellt. Somit lassen sich derzeit die Veröffentlichungsverpflichtungen der kommunalen Stellen in der Geodateninfrastruktur abbilden, wenn Kommunen eigene Dienste zur Veröffentlichung bereitstellen ([http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=19879 Beispiel der Stadt Mainz im GeoPortal.rlp]).
 
Im GeoPortal.rlp werden Plandaten überwiegend auf Basis von Kartendiensten (WMS) übermittelt und bereit gestellt. Somit lassen sich derzeit die Veröffentlichungsverpflichtungen der kommunalen Stellen in der Geodateninfrastruktur abbilden, wenn Kommunen eigene Dienste zur Veröffentlichung bereitstellen ([http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=19879 Beispiel der Stadt Mainz im GeoPortal.rlp]).
   
Des Weiteren wird das in der GDI-RP abgestimmte und veröffentlichte Datenmodell ([[:Datei:Leitfaden Bereitstellung komm Plaene.pdf|Leitfaden für die Bereitstellung kommunaler Pläne und Satzungen im Rahmen der GDI-RP]]) für eine einheitliche Bereitstellung solcher Daten in Rheinland-Pfalz regelmäßig überarbeitet, damit die Plandaten auch zukünftig interoperabel genutzt werden können.
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Des Weiteren wird das in der GDI-RP abgestimmte und veröffentlichte Datenmodell ([https://lvermgeo.rlp.de/fileadmin/lvermgeo/pdf/download_kommunal/Leitfaden_Kommune_v1_6_1Entw.pdf Leitfaden für die Bereitstellung kommunaler Pläne und Satzungen]) im Rahmen der GDI-RP für eine einheitliche Bereitstellung solcher Daten in Rheinland-Pfalz regelmäßig überarbeitet, damit die Plandaten auch zukünftig interoperabel genutzt werden können.
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Für Kommunen, die '''selbst keine WMS-Dienste veröffentlichen''' können oder wollen, bieten verschiedene Dienstleister ihre Hilfe an. Einer der Dienstleister ist das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz mit dem Team des [https://lvermgeo.rlp.de/geodaten-geoshop/geodateninfrastruktur/kommunaler-server kommunalen Servers].
   
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=Links=
Für Kommunen, die selbst keine WMS-Dienste veröffentlichen können oder wollen, bieten verschiedene Dienstleister ihre Hilfe an. Einer der Dienstleister ist das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz mit dem Team des [[Kommunaler Serve|kommunalen Servers]].
 
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* [[Erfassung_von_Offenlagen|Anleitung zur Erfassung von Offenlagen]]
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* [[Offenlage_von_Bauleitplänen#Rechtliche_Grundlagen:_Baugesetzbuch_und_Rundschreiben_der_zust.C3.A4ndigen_Ministerien| Rechtliche Grundlagen]]
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* [[Offenlagen_suchen| Offenlagen suchen]]
   
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[[Category:Portalseite]]
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[[Category:Datenanbieter]]
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[[Category:GesetzlicheGrundlagen]]

Aktuelle Version vom 6. März 2024, 17:38 Uhr

Rechtliche Grundlagen: Baugesetzbuch und Rundschreiben der zuständigen Ministerien

Der § 4a Abs. 4 BauGB gibt vor, den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung der Bauleitpläne und die auszulegenden Unterlagen auch über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.

Die §§ 6a Abs. 2 BauGB und 10a Abs. 2 BauGB besagen, dass wirksame Flächennutzungspläne und in Kraft getretene Bebauungspläne mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden sollen.

Dazu haben die betroffenen Fachministerien am 12.07.2017 mit einem Rundschreiben geregelt, dass das GeoPortal.rlp in Rheinland-Pfalz die Rolle der zentalen Landesplattform im Sinne des Gesetzes einnimmt.

Durchführung von Offenlagen im GeoPortal.rlp

Für die Durchführung von Offenlagen im GeoPortal.rlp wird eine Oberfläche zur Erfassung eines Umrings und einiger Attribute bereitgestellt.

Anleitung zur Durchführung von Offenlagen im GeoPortal.rlp

Siehe Artikel: Erfassung von Offenlagen.

Bereitstellung von wirksamen Flächennutzungsplänen und in Kraft getretenen Bebauungsplänen

Im GeoPortal.rlp werden Plandaten überwiegend auf Basis von Kartendiensten (WMS) übermittelt und bereit gestellt. Somit lassen sich derzeit die Veröffentlichungsverpflichtungen der kommunalen Stellen in der Geodateninfrastruktur abbilden, wenn Kommunen eigene Dienste zur Veröffentlichung bereitstellen (Beispiel der Stadt Mainz im GeoPortal.rlp).

Des Weiteren wird das in der GDI-RP abgestimmte und veröffentlichte Datenmodell (Leitfaden für die Bereitstellung kommunaler Pläne und Satzungen) im Rahmen der GDI-RP für eine einheitliche Bereitstellung solcher Daten in Rheinland-Pfalz regelmäßig überarbeitet, damit die Plandaten auch zukünftig interoperabel genutzt werden können.

Für Kommunen, die selbst keine WMS-Dienste veröffentlichen können oder wollen, bieten verschiedene Dienstleister ihre Hilfe an. Einer der Dienstleister ist das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz mit dem Team des kommunalen Servers.

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