Liegenschaften RP: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Vorschriften zur Vergabe der Tatsächlichen Nutzung „Wohnbaufläche“ besagen, dass diese zu vergeben ist für die baulich geprägte Flächen einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freiflächen
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Die Vorschriften (z.B.: Richtlinie zur Erhebung der Tatsächlichen Nutzung; RitN) zur Vergabe der Tatsächlichen Nutzung „Wohnbaufläche“ besagen, dass diese zu vergeben ist für die baulich geprägte Flächen einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freiflächen (z.B. Vorgärten, Ziergärten, Zufahrten, Stellplätze und Hofraumflächen), die ausschließlich dem Wohnen dienen.
 
Erst wenn diese bestehenden Freiflächen eine Größe von 1.000 qm übersteigen, sind diese als eigene Tatsächliche Nutzung (z.B. als „Garten“) im Liegenschaftskataster nachzuweisen.
(z.B. Vorgärten, Ziergärten, Zufahrten, Stellplätze und Hofraumflächen),
 
die ausschließlich dem Wohnen dienen.
 
Erst wenn diese bestehenden Freiflächen eine Größe von 1.000 qm übersteigen,
 
sind diese als eigene Tatsächliche Nutzung (z.B. als „Garten“) im Liegenschaftskataster nachzuweisen.
 
   
Erhebung und Aktualisierung
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===Erhebung und Aktualisierung===
Die Erhebung und Aktualisierung bzw. Überprüfung der tatsächlichen Nutzung erfolgt grundsätzlich in einem 3-jährigen Rhythmus
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* Die Erhebung und Aktualisierung bzw. Überprüfung der tatsächlichen Nutzung erfolgt grundsätzlich in einem 3-jährigen Rhythmus auf wirtschaftlichste Art und Weise nach Auswertung aktueller Luftbilder.
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* Zusätzlich erfolgt eine ständige Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung durchInformationen anderer Stellen, in Verbindung von Liegenschaftsvermessungen, oder auf Antrag nach örtlicher Sichtung.
auf wirtschaftlichste Art und Weise nach Auswertung aktueller Luftbilder.
 
 
* Eine Aktualisierung/Änderung der Nutzungsart im Liegenschaftskataster erfolgt nach den rechtlichen Grundlagen gebührenfrei und ohne Information der Eigentümer.
Zusätzlich erfolgt eine ständige Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung durch
 
Informationen anderer Stellen, in Verbindung von Liegenschaftsvermessungen,
 
oder auf Antrag nach örtlicher Sichtung.
 
Eine Aktualisierung/Änderung der Nutzungsart im Liegenschaftskataster erfolgt
 
nach den rechtlichen Grundlagen gebührenfrei und ohne Information der Eigentümer.
 
   
Nach der Aktualisierung der Liegenschaftskarte durch das zuständige Vermessungs- und Katasteramt
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Nach der Aktualisierung der Liegenschaftskarte durch das zuständige Vermessungs- und Katasteramt wird die vorgenommene Korrektur der Nutzungsarten automatisiert und zeitnah auch in der farblichen Darstellung des Flurstücks im Dienst "Liegenschaften RP" abgebildet.
wird die vorgenommene Korrektur der Nutzungsarten automatisiert zeitnah
 
auch in die farbliche Darstellung des Flurstücks im Dienst "Liegenschaften RP" übernommen und damit auch im GeoPortal.rlp abgebildet.
 
   
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TIPP
 
Die Angabe bzw. eine Änderung der Tatsächlichen Nutzung im Liegenschaftskataster hat keinerlei Auswirkungen bzw. zieht keine Auswirekungen nach auf:
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Die Angabe bzw. eine Änderung der Tatsächlichen Nutzung im Liegenschaftskataster hat keinerlei Auswirkungen bzw. zieht keine Auswirkungen nach auf:
 
* Eigentumsrechte,
 
* Eigentumsrechte,
 
* gegebenenfalls bestehende rechtliche Gegebenheiten (Nutzungs- u. Bebauungsrechte, o.ä.)
 
* gegebenenfalls bestehende rechtliche Gegebenheiten (Nutzungs- u. Bebauungsrechte, o.ä.)

Version vom 4. August 2023, 11:48 Uhr

Der Dienst Liegenschaften RP

Welche Inhalte präsentiert der Dienst "Liegenschaften RP"?

Der Dienst präsentiert ausgewählte Inhalte aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) mit den Schwerpunkten Flurstücke, Gebäude und Nutzung. ALKIS ist eine wichtige Grundlage zur privaten, kommunalen und behördlichen Planung und hilft die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden zu garantieren. Es handelt sich nicht um die Präsentation der Amtlichen Liegenschaftskarte.

Wie aktuell ist der Dienst "Liegenschaften RP"?

Die Aktualisierung dieses Darstellungsdienstes erfolgt monatlich.

Wo finde ich die Metadaten des Dienstes "Liegenschaften RP"

1) Ansicht des Dienstes "Liegenschaften RP" im klassischen Viewer

https://www.geoportal.rlp.de/mediawiki/images/3/32/Lika_rp_ansicht.png

2) Aufruf der Metadaten: mit Klick auf den Namen des Dienstes

https://www.geoportal.rlp.de/mediawiki/images/7/7e/Lika_rp_meta_abruf.png

3) Einsicht in die Metadaten, hier: Reiter "Übersicht":

https://www.geoportal.rlp.de/mediawiki/images/2/2b/Lika_rp_meta_uebersicht.png

Legende des Dienstes "Liegenschaften RP"

Die Legende für den Dienst Liegenschaften RP der Standard-Kartenansicht ist derzeit noch nicht verfügbar. Bis zur Bereitstellung nutzen Sie bitte den vorläufigen Auszug aus der Legende.

https://www.geoportal.rlp.de/mediawiki/index.php/Datei:Legende_liegenschaften_rp.png

Als Hilfe zur Interpretation, insbesondere bei ähnlichen Farbtönen, kann hier ein Vergleich zum Dienst "WMS RP DOP40" hilfreich sein. Laden Sie den Dienst hinzu und nutzen die Möglichkeit eines Vergleichs über das ein- bzw. ausblenden von Ebenen.

Hinweise zur Tatsächliche Nutzung

Die in der Legende des Dienstes "Liegenschaften RP" abgebildeten farbigen Flächen bilden zum Teil die sogenannte "Tatsächliche Nutzung (TN") ab.

Zuständigkeiten

Die Vermessungs- und Katasterverwaltung ist zuständig für die Führung des Liegenschaftskatasters. Als Bestandteil des Liegenschaftskatasters werden zu jedem Flurstück neben der Flurstücksbeschreibung (Flur, Flurstücksnummer, Flurstücksfläche) auch weitere Angaben wie z.B. die Angabe zur Tatsächlichen Nutzung (Nutzungsart) geführt.

Bedeutung der Tatsächlichen Nutzung

  • Die Angabe der Tatsächlichen Nutzung (Nutzungsart) beschreibt die zum Zeitpunkt der Erhebung vorgefundene tatsächliche Bodennutzung.
  • Dabei ist als Prinzip der Erhebung die vorherrschende Nutzung anzuhalten (Dominanzprinzip).

Beispiel: Die Vorschriften (z.B.: Richtlinie zur Erhebung der Tatsächlichen Nutzung; RitN) zur Vergabe der Tatsächlichen Nutzung „Wohnbaufläche“ besagen, dass diese zu vergeben ist für die baulich geprägte Flächen einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freiflächen (z.B. Vorgärten, Ziergärten, Zufahrten, Stellplätze und Hofraumflächen), die ausschließlich dem Wohnen dienen. Erst wenn diese bestehenden Freiflächen eine Größe von 1.000 qm übersteigen, sind diese als eigene Tatsächliche Nutzung (z.B. als „Garten“) im Liegenschaftskataster nachzuweisen.

Erhebung und Aktualisierung

  • Die Erhebung und Aktualisierung bzw. Überprüfung der tatsächlichen Nutzung erfolgt grundsätzlich in einem 3-jährigen Rhythmus auf wirtschaftlichste Art und Weise nach Auswertung aktueller Luftbilder.
  • Zusätzlich erfolgt eine ständige Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung durchInformationen anderer Stellen, in Verbindung von Liegenschaftsvermessungen, oder auf Antrag nach örtlicher Sichtung.
  • Eine Aktualisierung/Änderung der Nutzungsart im Liegenschaftskataster erfolgt nach den rechtlichen Grundlagen gebührenfrei und ohne Information der Eigentümer.

Nach der Aktualisierung der Liegenschaftskarte durch das zuständige Vermessungs- und Katasteramt wird die vorgenommene Korrektur der Nutzungsarten automatisiert und zeitnah auch in der farblichen Darstellung des Flurstücks im Dienst "Liegenschaften RP" abgebildet.

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Die Angabe bzw. eine Änderung der Tatsächlichen Nutzung im Liegenschaftskataster hat keinerlei Auswirkungen bzw. zieht keine Auswirkungen nach auf:

  • Eigentumsrechte,
  • gegebenenfalls bestehende rechtliche Gegebenheiten (Nutzungs- u. Bebauungsrechte, o.ä.)
  • Bodenrichtwerte und/oder Bodenrichtwertzonen.



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