Historische Luftbilder

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Historische Orthofotos Rheinland-Pfalz

In welchen Regionen von Rheinland-Pfalz hat die Bevölkerungsdichte in den letzten beiden Jahrzehnten am meisten zugenommen? Wo blieb die Siedlungsstruktur unverändert? Wo und in welchem Ausmaß haben beispielsweise Naturereignisse Einfluss auf die vorhandenen städtebaulichen Strukturen genommen? Um solche Fragestellungen schnell und einfach auf einem Blick beantworten zu können, beinhaltet der neue Geodatendienst flächendeckend für Rheinland-Pfalz entzerrte und maßstabsgetreue Luftbilder (die sogenannten amtlichen digitalen Orthofotos - DOP) ab dem Jahrgang 1994 in einer Bodenauflösung von 40 cm (DOP40). Der Dienst ermöglicht, Rheinland-Pfalz aus der Vogelperspektive virtuell zu erkunden und Veränderungen der Landschaft nachzuvollziehen.

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Hier gelangen Sie zur Anwendung „Historische Luftbilder Rheinland-Pfalz“

Beschreibung

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Die Bodenrichtwerte werden von den zuständigen Gutachterausschüssen ermittelt. Teilweise wurden speziell für Zwecke der Grundsteuer Werte abgeleitet (dies betrifft insbesondere Flächen mit Sondernutzungen im Außenbereich). Diese abgeleiteten Werte haben nur für die Ermittlung der Grundsteuerwerte Gültigkeit.

Die im Grundsteuerviewer abrufbaren Bodenrichtwerte sind unverändert in die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes zu übernehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn sich Ihr Grundstück in einem zum Bodenrichtwertgrundstück abweichenden Entwicklungszustand (Bauerwartungsland oder Rohbauland) befindet. Sie können dies in Ihrer Feststellungserklärung angeben. In der Ausfüllanleitung für die Anlage Grundstück (GW2) zu der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts werden Sie dazu Erläuterungen finden. Bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts wird ein entsprechender Wertabschlag berücksichtigt.

Sollte sich Ihr Grundstück im Bereich sich deckungsgleich überlagernder Bodenrichtwertzonen befinden, so ist derjenige Bodenrichtwert anzusetzen, der für die Nutzungsart bestimmt wurde, die der Nutzungsart Ihres Grundstücks am nächsten kommt. Achten Sie darauf, dass die Bodenrichtwerte im Informations-Fenster nacheinander dargestellt werden.

Ansprechpartner für die Ermittlung der Grundsteuerwerte

Zuständigkeiten

Finanzamt Sankt Wendel (zuständig für Grundbesitz im Saarpfalz-Kreis, im Landkreis Sankt Wendel und im Landkreis Neunkirchen)
Marienstraße 27
66606 St. Wendel
E-Mail-Kontakt
Telefon: +49 6851 804-0
Fax: +49 6851 804-189