Geodateninfrastruktur
Aufgaben, Ziele und Bestandteile
Aufgabe und Ziel einer Geodateninfrastruktur ist es, über IT-Netze, Geodaten schnell und einfach zu finden, zu visualisieren oder herunterladen zu können - z.B. über das Internet. Die Nutzung einer Geodateninfrastruktur erspart somit Wege und Zeit.
Eine Geodateninfrastruktur besteht inhaltlich insbesondere aus der Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten, Geofachdaten und Geometadaten, die von den jeweils fachlich zuständigen Stellen digital als standardisierte Geowebdienste über IT-Netze zur Verfügung gestellt werden. IT-Netzwerke sind Datenautobahnen bzw. bilden die physikalische Infrastruktur. Die Verwendung von Standards und Normen macht eine interoperable Nutzung von Geodaten bzw. einen verlustfreien Geodatenaustausch zwischen unterschiedlichen Systemen erst möglich. Für die Suche, Visualisierung und den Download von Geodaten werden Geowebdienste verwendet bzw. benötigt.
Motivation
In der sich herausformenden Wissensgesellschaft verändert die Informations- und Kommunikationstechnik unser Leben wie kaum eine andere Technologie. Die Gewinnung von Informationen aus multiplen Datenquellen und die Generierung von Wissen daraus sind zentrales Element der Gesellschaft geworden.
Damit wird der Zugang zu digitalen Daten und Informationen zu einem entscheidenden Standortfaktor und die Grundbedingung für die Entwicklung der Schlüsseltechnologien unserer Zeit. Bei der Modernisierung der Verwaltung und beim eGovernment spielen Geoinformationen zunehmend eine wichtige Rolle. Sie sind oft Grundlage für vielfältige Entscheidungen in Verwaltung, Wirtschaft, Politik oder im Alltag. Die Transparenz von Verwaltungsentscheidungen wird gesteigert und Bürgerbeteiligungen werden einfacher.
Eine zusätzliche und zudem externe Motivation besteht durch die [[Gesetzliche Grundlage|INSPIRE-Richtlinie], die den Auf- und Ausbau einer europaweiten Geodateninfrastruktur fordert. Hierbei soll die Effizienz und die Wertschöpfung vorhandener Datenbestände durch deren Harmonisierung und Integration gesteigert werden.
GDI-DE
Die Geodateninfrastruktur in Deutschland (GDI-DE) ist ein gemeinsames Vorhaben von Bund, Ländern und Kommunen. Mit dem Aufbau der GDI-DE soll die Vernetzung von Geodaten länder- und ressortübergreifend erreicht werden. Wesentliche Basis für die Gestaltung von offenen Geodatennetzwerken über das Internet sind Standards für den Austausch der Geobasis-, Geofach- und Geometadaten.
Ziel der Geodateninfrastruktur-Deutschland ist es, die Verwaltung, die Wirtschaft und die Politik bei Entscheidungsprozessen, z.B. bei Fragen des Umweltschutzes, der Sicherheit oder der Standortentscheidung zu unterstützen bzw. diese zu vereinfachen.
Beschluss zum Aufbau der GDI-DE
Am 28.11.2003 beschlossen der Chef des Bundeskanzleramtes, die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder (CdS) und die Staatssekretärrunde für E-Government, den gemeinsamen Aufbau der GDI-DE. Dadurch soll die Bereitstellung und die Nutzung von verteilt vorgehaltenen Geodaten aus verschiedenen Verwaltungszweigen und Verwaltungsebenen (Bund, Länder, Kommunen), sowie der Wirtschaft mittels standardisierter Internet-Dienste verbessert werden.
Integration in eine europäische Infrastruktur
Die GDI-DE muss sich zudem in die europäische Geodateninfrastruktur (European Spatial Data Infrastructure (ESDI)) integrieren. Die Verpflichtung hierzu ist durch die INSPIRE-Richtlinie festgelegt. Des Weiteren sollen beim Aufbau der GDI-DE die Entwicklungen zur Schaffung einer globalen Geodateninfrastruktur (Global Spatial Data Infrastructure (GSDI)) berücksichtigt werden.
Bedingungen
Im Hinblick auf die Ziele von INSPIRE soll die GDI-DE so ausgerichtet sein, dass:
- Geodaten auf der optimal geeigneten Ebene gespeichert, zugänglich gemacht und verwaltet werden, sodass diese in der gesamten EU interoperabel verknüpfbar sind und von verschiedenen Nutzern und für die unterschiedlichste Anwendungen genutzt werden können,
- die Geodaten leicht ermittelt und auf ihre Eignung hin geprüft werden können und
- die Nutzungsbedingungen leicht in Erfahrung zu bringen sind.
E-Government
Das gemeinsame Vorhaben GDI-DE ist integraler Bestandteil des E-Government in Deutschland. Das Zusammenwirken von Bund und Ländern im IT-Bereich erhielt durch die Aufnahme des Artikels 91c in das Grundgesetz Verfassungsrang. Auf dieser Basis konstituierte sich im April 2010 der IT-Planungsrat. Er tritt die Rechtsnachfolge des Arbeitskreises der Staatssekretäre für E-Government in Bund und Ländern für den Bereich der allgemeinen Datenverarbeitung an.
Lenkungsgremium GDI-DE
Als strategisches Entscheidungsgremium wurde das Lenkungsgremium GDI-DE (LG GDI-DE) eingerichtet, das sich aus Vertretern des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zusammensetzt. Das Lenkungsgremium GDI-DE:
- ist die nationale Anlaufstelle gemäß INSPIRE-Richtlinie,
- steuert und koordiniert die GDI-DE,
- berichtet dem IT-Planungsrat über die Entwicklungen in der GDI-DE,
- setzt sich zusammen aus 2 Vertretern des Bundes, je 1 Vertreter jeden Bundeslandes und je 1 Vertreter der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene.
Koordinierungsstelle GDI-DE
Am 01.01.2005 wurde die Koordinierungsstelle GDI-DE (Kst. GDI-DE) mit Sitz beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) eingerichtet. Das Lenkungsgremium GDI-DE legt das Arbeitsprogramm der Koordinierungsstelle GDI-DE fest. Die Koordinierungsstelle GDI-DE nimmt im Auftrag des Lenkungsgremiums operative Aufgaben anlässlich der Umsetzung der GDI-DE in Deutschland sowie der Richtlinie INSPIRE wahr.
Weiterführende Informationen zur Geodateninfrastruktur Deutschland, dem Lenkungsgremium GDI-DE und der Koordinierungsstelle GDI-DE finden Sie unter: www.geoportal.de.
Unter dem Link https://wiki.gdi-de.org/ gelangen Sie zur Arbeitsplattform der GDI-DE. Hierüber können beteiligte bzw. betroffene Stellen Informationen und Wissen austauschen.
GDI-RP
Der Aufbau der Geodateninfrastruktur Rheinland-Pfalz ist eine gemeinsame Aufgabe aller mit Geodaten befassten Ressorts und kommunalen Stellen in Rheinland-Pfalz. Mit der Geodateninfrastruktur Rheinland-Pfalz wird die Voraussetzung für den Zugang der Öffentlichkeit zu Geodaten geschaffen und deren Verwendung, insbesondere für die Zwecke des Umweltschutzes, der Daseinsfürsorge, der Wirtschaft, der Verwaltung und für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Die Geodateninfrastruktur Rheinland-Pfalz (GDI-RP) ist dabei Bestandteil der nationalen Geodateninfrastruktur der Bundesrepublik Deutschland (GDI-DE).
Die Sicherstellung der Ziele der GDI-RP erfordert eine Steuerung durch institutionalisierte Gremien mit entsprechendem politischen Rückhalt, welches fach- sowie ebenenübergreifende Anforderungen an die Geodateninfrastruktur Rheinland-Pfalz definiert.
Beschluss zum Aufbau einer Geodateninfrstruktur
Der politische Auftrag zum Aufbau einer Geodateninfrastruktur wurde dem IMAGI-RP durch Ministerratsbeschluss vom 24.05.2005 erteilt. Dieser wurde durch die beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformationen Rheinlandpfalz eingerichtete Kompetenz- und Geschäftsstelle GDI-RP unterstützt.
Der Lenkungsausschuss
Durch das Inkrafttreten des Landesgeodateninfrastrukturgesetzes vom 23.12.2010 (externer LinkLGDIG)am 31.12.2010 wurden die Aufgaben des IMAGI-RP dem Lenkungsausschuss Geodateninfrastruktur übertragen. Zu den Mitgliedern des Lenkungsausschuss gehören je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Staatskanzlei, der Ministerien und der kommunalen Spitzenverbände an. Vorsitz und Geschäftsführung obliegen dem für das Vermessungswesen zuständigen Ministerium. Die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nimmt an den Sitzungen des Lenkungsausschusses für Geodateninfrastruktur mit beratender Stimme teil. Der Lenkungsausschusses für Geodateninfrastruktur bündelt das notwendige Fachwissen aus den einzelnen Ressorts sowie den kommunalen Stellen des Landes. Er koordiniert seit dem Inkrafttreten des LGDIG den Aufbau und den Betrieb der Geodateninfrastruktur Rheinland-Pfalz und des GeoPortals.rlp. Der Lenkungsausschusses für Geodateninfrastruktur beschließt die im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung von Geodaten erforderlichen Maßnahmen und hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Entwicklung der fachlichen und technischen Grundsätze für die Führung und Weiterentwicklung der Geodateninfrastruktur und des Geoportals Rheinland-Pfalz.
- Abstimmungen der fachlichen und technischen Grundsätze mit den entsprechenden Stellen des Bundes, der Länder und der Gemeinden und Gemeindeverbände auf dem Gebiet der Geodateninfrastruktur und des Geoportals Rheinland-Pfalz.
- Unterstützung der nationalen Anlaufstelle nach Artikel 19 Abs. 2 der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodatenin frastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (externer LinkINSPIRE) (ABl. EU Nr. L 108 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung für den Bereich des Landes Rheinland-Pfalz.
- Beratung und Unterstützung der öffentlichen und privaten Geodaten verarbeitenden Stellen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz.
Zentrale Stelle GDI
Der Lenkungsausschuss Geodateninfrastruktur wird bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch eine zentrale Stelle für Geodateninfrastruktur in Rheinland-Pfalz unterstützt, die die Kompetenz- und Geschäftsstelle GDI-RP ersetzt. Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformationen Rheinlandpfalz ist die zentrale Stelle für Geodateninfrastruktur in Rheinland-Pfalz und führt das GeoPortal.rlp. Diese ist u.a. für die mit der Erschließung und Verfügbarmachung der Datenbestände verbundenen Ausführungs- und Umsetzungsarbeiten zuständig. Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformationen Rheinland-Pfalz entscheidet über den Zugang zu Geodaten bzw. die Veröffentlichung der Geodaten über das GeoPortal.rlp bei einer privaten Geodaten verarbeitenden Stelle.
E-Government
Die Geodateninfrastruktur Rheinland-Pfalz steht im Kontext mit der eGovernment-Initiative des Landes. Die landesweiten, dezentral vorgehaltenen Geodatenbestände werden über das GeoPortal erschlossen und vernetzt. Die Geodatenpolitik in Rheinland-Pfalz schafft adäquate technologische und organisatorische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Geodaten durch Politik, öffentliche Verwaltungen, Wirtschaft, Wissenschaft sowie durch Bürgerinnen und Bürger über das Internet.