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denkmalzonen.143745455
kreis
Mainz (Kreisfreie Stadt)
denkmalbezeichnung
Uferstraße 3-57, Am Rathaus 2-10, Fischtorplatz 11-23, 16-22, Rheinstraße 46-48, Lauterenstraße 12, 31-37, 46, 48, Holzstraße 39, 40, 41, 42, 44
kurzbeschreibung
besterhaltener Teil der Bebauung der Rheinufererweiterung, die nach Verlegung der Bahnanlagen von hier auf die Landseite von Mainz ab 1886 entstand;
das Gebiet zwischen Rheinstraße und Uferstraße wurde entlang der neu angelegten Straßen parzelliert und geschlossen mit mehrgeschossigen Mietshäusern mit Etagenwohnungen, Einfamilienhäuser und Reihenvillen für den gehobenen Bedarf mit z. T. aufwendigen Fassaden- und Innenraumgestaltungen bebaut;
der Fischtorplatz bildet das Zentrum der Ufererweiterung (hier Fischtorbrunnen, gestiftet vom Mainzer Verschönerungsverein, Entwurf Rud. Schreiner, 1935; Denkmal der Deutschen Einheit, 1955, direkt am Rheinufer Denkmal für den 1914 versunkenen Kreuzer Mainz, 1930er Jahre);
an Uferstraße und Holzstraße sind den Häuserfronten Vorgärten vorgelagert
fachliche_zustaendigkeit
Die denkmalfachlichen Direktionen Landesdenkmalpflege und Landesarchäologie innerhalb der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE).
datumaenderung
2016-03-04 12:03:24.838149+01