Geologiedatengesetz

Das Geologiedatengesetz (GeolDG) ist am 30.06.2020 in Kraft getreten und löst das bis dahin gültige Lagerstättengesetz ab. Das GeolDG schafft grundlegende Voraussetzungen für die geowissenschaftliche Landesaufnahme und regelt den Umgang mit geologischen Daten, wie z. B. die Anzeige geologischer Untersuchungen, die Übermittlung und Sicherung erhobener geologischer Daten sowie die öffentliche Bereitstellung der geologischen Daten. Ziel des GeolDG ist es, Geogefahren erkennen und bewerten zu können sowie einen nachhaltigen Umgang mit dem geologischen Untergrund zu gewährleisten. Weiterführende Informationen
Collections
Anbieter
  • Landesamt für Geologie und Bergbau, Rheinland-Pfalz
  • technical support
    • webmaster@lgb-rlp.de
Lizenz
Beschränkungen des öffentlichen Zugangs Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0;
URL: Nutzungsbedingungen
Die Namensnennung des Landesamtes für Geologie und Bergbau, Rheinland-Pfalz als Rechteinhaber hat in folgender Weise zu erfolgen:

©LGB-RLP (Jahr des Datenbezugs), dl-de/by-2-0, https://www.lgb-rlp.de [Daten bearbeitet]
Angaben zu Kosten/Gebühren/Lizenzen geldleistungsfrei;
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0;
URL: https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0
2018-05-18T14:45:11.573Z/2019-08-05T06:27:56.536Z
50.237351 5.612726 52.528630 9.589634