Erdbeben: Messstationen Schutzbereiche (58)



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  • Erdbebenstation_Schutzbereich.126_5000

    Fokussieren https://www.ldproxy.nrw.de/topographie/collections/ax_bergbaubetrieb/items/DENWAT01D000CcF0
    gml_id
    Erdbebenstation_Schutzbereich.126_5000
    OBID
    126_5000
    KURZ
    IDAR
    LANG
    Kupferbergwerk Idar-Oberstein
    BUFFER_DIST
    5000
    ERLAEUTERUNG
    Um eine Beeinträchtigung der Qualität und Aussagekraft seismischer Messungen auszuschließen, sind bei der Planung von Windenergieanlagen (WEA) ausreichende Sicherheitsabstände zu den Erdbebenmessstationen einzuhalten. Hierfür gilt ein Schutzbereich mit einem Mindestabstand (Radius) von 5 km als obligatorischer Prüfbereich der Fachbehörde. Die Errichtung von WEA innerhalb dieses Prüfbereichs ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch das Einvernehmen mit dem Landeserdbebendienst im LGB, beispielsweise durch geeignete Kompensationsmaßnahmen. In der Regel sind hierfür entsprechende Fachgutachten vorzulegen.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.129_5000

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    gml_id
    Erdbebenstation_Schutzbereich.129_5000
    OBID
    129_5000
    KURZ
    WIE
    LANG
    Kommune (PV Anlage ?)
    BUFFER_DIST
    5000
    ERLAEUTERUNG
    Um eine Beeinträchtigung der Qualität und Aussagekraft seismischer Messungen auszuschließen, sind bei der Planung von Windenergieanlagen (WEA) ausreichende Sicherheitsabstände zu den Erdbebenmessstationen einzuhalten. Hierfür gilt ein Schutzbereich mit einem Mindestabstand (Radius) von 5 km als obligatorischer Prüfbereich der Fachbehörde. Die Errichtung von WEA innerhalb dieses Prüfbereichs ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch das Einvernehmen mit dem Landeserdbebendienst im LGB, beispielsweise durch geeignete Kompensationsmaßnahmen. In der Regel sind hierfür entsprechende Fachgutachten vorzulegen.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.130_5000

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    gml_id
    Erdbebenstation_Schutzbereich.130_5000
    OBID
    130_5000
    KURZ
    NMED
    LANG
    Untermendig
    BUFFER_DIST
    5000
    ERLAEUTERUNG
    Um eine Beeinträchtigung der Qualität und Aussagekraft seismischer Messungen auszuschließen, sind bei der Planung von Windenergieanlagen (WEA) ausreichende Sicherheitsabstände zu den Erdbebenmessstationen einzuhalten. Hierfür gilt ein Schutzbereich mit einem Mindestabstand (Radius) von 5 km als obligatorischer Prüfbereich der Fachbehörde. Die Errichtung von WEA innerhalb dieses Prüfbereichs ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch das Einvernehmen mit dem Landeserdbebendienst im LGB, beispielsweise durch geeignete Kompensationsmaßnahmen. In der Regel sind hierfür entsprechende Fachgutachten vorzulegen.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.130_10000

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    gml_id
    Erdbebenstation_Schutzbereich.130_10000
    OBID
    130_10000
    KURZ
    NMED
    LANG
    Untermendig
    BUFFER_DIST
    10000
    ERLAEUTERUNG
    Für besonders sensible Messstationen zur Erfassung aktiver Erdbeben vulkanischen Typs in der Osteifel sowie für besonders störungsarme Stationen des Landesnetzes werden sogenannte Breitband-Seismometer eingesetzt. Zur Sicherstellung ihrer Messqualität sind größere Schutzbereiche erforderlich. Daher gilt hier ein erweiterter Prüfbereich mit einem Radius von 10 km. Der Landeserdbebendienst im LGB ist in diesen Fällen zu beteiligen. Vorhaben innerhalb dieses Bereichs sind im Rahmen von Einzelfallprüfungen zu bewerten.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.131_5000

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    gml_id
    Erdbebenstation_Schutzbereich.131_5000
    OBID
    131_5000
    KURZ
    GLEE
    LANG
    Glees - Buchholzer Mühle
    BUFFER_DIST
    5000
    ERLAEUTERUNG
    Um eine Beeinträchtigung der Qualität und Aussagekraft seismischer Messungen auszuschließen, sind bei der Planung von Windenergieanlagen (WEA) ausreichende Sicherheitsabstände zu den Erdbebenmessstationen einzuhalten. Hierfür gilt ein Schutzbereich mit einem Mindestabstand (Radius) von 5 km als obligatorischer Prüfbereich der Fachbehörde. Die Errichtung von WEA innerhalb dieses Prüfbereichs ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch das Einvernehmen mit dem Landeserdbebendienst im LGB, beispielsweise durch geeignete Kompensationsmaßnahmen. In der Regel sind hierfür entsprechende Fachgutachten vorzulegen.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.132_5000

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    gml_id
    Erdbebenstation_Schutzbereich.132_5000
    OBID
    132_5000
    KURZ
    ESCH
    LANG
    Esch Grillhütte
    BUFFER_DIST
    5000
    ERLAEUTERUNG
    Um eine Beeinträchtigung der Qualität und Aussagekraft seismischer Messungen auszuschließen, sind bei der Planung von Windenergieanlagen (WEA) ausreichende Sicherheitsabstände zu den Erdbebenmessstationen einzuhalten. Hierfür gilt ein Schutzbereich mit einem Mindestabstand (Radius) von 5 km als obligatorischer Prüfbereich der Fachbehörde. Die Errichtung von WEA innerhalb dieses Prüfbereichs ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch das Einvernehmen mit dem Landeserdbebendienst im LGB, beispielsweise durch geeignete Kompensationsmaßnahmen. In der Regel sind hierfür entsprechende Fachgutachten vorzulegen.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.132_10000

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    gml_id
    Erdbebenstation_Schutzbereich.132_10000
    OBID
    132_10000
    KURZ
    ESCH
    LANG
    Esch Grillhütte
    BUFFER_DIST
    10000
    ERLAEUTERUNG
    Für besonders sensible Messstationen zur Erfassung aktiver Erdbeben vulkanischen Typs in der Osteifel sowie für besonders störungsarme Stationen des Landesnetzes werden sogenannte Breitband-Seismometer eingesetzt. Zur Sicherstellung ihrer Messqualität sind größere Schutzbereiche erforderlich. Daher gilt hier ein erweiterter Prüfbereich mit einem Radius von 10 km. Der Landeserdbebendienst im LGB ist in diesen Fällen zu beteiligen. Vorhaben innerhalb dieses Bereichs sind im Rahmen von Einzelfallprüfungen zu bewerten.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.133_5000

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    gml_id
    Erdbebenstation_Schutzbereich.133_5000
    OBID
    133_5000
    KURZ
    DENS
    LANG
    Densborn Grillhütte
    BUFFER_DIST
    5000
    ERLAEUTERUNG
    Um eine Beeinträchtigung der Qualität und Aussagekraft seismischer Messungen auszuschließen, sind bei der Planung von Windenergieanlagen (WEA) ausreichende Sicherheitsabstände zu den Erdbebenmessstationen einzuhalten. Hierfür gilt ein Schutzbereich mit einem Mindestabstand (Radius) von 5 km als obligatorischer Prüfbereich der Fachbehörde. Die Errichtung von WEA innerhalb dieses Prüfbereichs ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch das Einvernehmen mit dem Landeserdbebendienst im LGB, beispielsweise durch geeignete Kompensationsmaßnahmen. In der Regel sind hierfür entsprechende Fachgutachten vorzulegen.