Erdbeben: Messstationen Schutzbereiche (58)



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  • Erdbebenstation_Schutzbereich.116_5000

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    Erdbebenstation_Schutzbereich.116_5000
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    116_5000
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    5000
    ERLAEUTERUNG
    Um eine Beeinträchtigung der Qualität und Aussagekraft seismischer Messungen auszuschließen, sind bei der Planung von Windenergieanlagen (WEA) ausreichende Sicherheitsabstände zu den Erdbebenmessstationen einzuhalten. Hierfür gilt ein Schutzbereich mit einem Mindestabstand (Radius) von 5 km als obligatorischer Prüfbereich der Fachbehörde. Die Errichtung von WEA innerhalb dieses Prüfbereichs ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch das Einvernehmen mit dem Landeserdbebendienst im LGB, beispielsweise durch geeignete Kompensationsmaßnahmen. In der Regel sind hierfür entsprechende Fachgutachten vorzulegen.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.118_5000

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    Erdbebenstation_Schutzbereich.118_5000
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    5000
    ERLAEUTERUNG
    Um eine Beeinträchtigung der Qualität und Aussagekraft seismischer Messungen auszuschließen, sind bei der Planung von Windenergieanlagen (WEA) ausreichende Sicherheitsabstände zu den Erdbebenmessstationen einzuhalten. Hierfür gilt ein Schutzbereich mit einem Mindestabstand (Radius) von 5 km als obligatorischer Prüfbereich der Fachbehörde. Die Errichtung von WEA innerhalb dieses Prüfbereichs ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch das Einvernehmen mit dem Landeserdbebendienst im LGB, beispielsweise durch geeignete Kompensationsmaßnahmen. In der Regel sind hierfür entsprechende Fachgutachten vorzulegen.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.118_10000

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    Erdbebenstation_Schutzbereich.118_10000
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    10000
    ERLAEUTERUNG
    Für besonders sensible Messstationen zur Erfassung aktiver Erdbeben vulkanischen Typs in der Osteifel sowie für besonders störungsarme Stationen des Landesnetzes werden sogenannte Breitband-Seismometer eingesetzt. Zur Sicherstellung ihrer Messqualität sind größere Schutzbereiche erforderlich. Daher gilt hier ein erweiterter Prüfbereich mit einem Radius von 10 km. Der Landeserdbebendienst im LGB ist in diesen Fällen zu beteiligen. Vorhaben innerhalb dieses Bereichs sind im Rahmen von Einzelfallprüfungen zu bewerten.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.119_5000

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    Trittscheid
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    ERLAEUTERUNG
    Um eine Beeinträchtigung der Qualität und Aussagekraft seismischer Messungen auszuschließen, sind bei der Planung von Windenergieanlagen (WEA) ausreichende Sicherheitsabstände zu den Erdbebenmessstationen einzuhalten. Hierfür gilt ein Schutzbereich mit einem Mindestabstand (Radius) von 5 km als obligatorischer Prüfbereich der Fachbehörde. Die Errichtung von WEA innerhalb dieses Prüfbereichs ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch das Einvernehmen mit dem Landeserdbebendienst im LGB, beispielsweise durch geeignete Kompensationsmaßnahmen. In der Regel sind hierfür entsprechende Fachgutachten vorzulegen.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.119_10000

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    Trittscheid
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    10000
    ERLAEUTERUNG
    Für besonders sensible Messstationen zur Erfassung aktiver Erdbeben vulkanischen Typs in der Osteifel sowie für besonders störungsarme Stationen des Landesnetzes werden sogenannte Breitband-Seismometer eingesetzt. Zur Sicherstellung ihrer Messqualität sind größere Schutzbereiche erforderlich. Daher gilt hier ein erweiterter Prüfbereich mit einem Radius von 10 km. Der Landeserdbebendienst im LGB ist in diesen Fällen zu beteiligen. Vorhaben innerhalb dieses Bereichs sind im Rahmen von Einzelfallprüfungen zu bewerten.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.120_5000

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    RHEN
    LANG
    Rhens
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    5000
    ERLAEUTERUNG
    Um eine Beeinträchtigung der Qualität und Aussagekraft seismischer Messungen auszuschließen, sind bei der Planung von Windenergieanlagen (WEA) ausreichende Sicherheitsabstände zu den Erdbebenmessstationen einzuhalten. Hierfür gilt ein Schutzbereich mit einem Mindestabstand (Radius) von 5 km als obligatorischer Prüfbereich der Fachbehörde. Die Errichtung von WEA innerhalb dieses Prüfbereichs ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch das Einvernehmen mit dem Landeserdbebendienst im LGB, beispielsweise durch geeignete Kompensationsmaßnahmen. In der Regel sind hierfür entsprechende Fachgutachten vorzulegen.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.121_5000

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    Erdbebenstation_Schutzbereich.121_5000
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    121_5000
    KURZ
    BINZ
    LANG
    Gretelstollen bei Binzenbach
    BUFFER_DIST
    5000
    ERLAEUTERUNG
    Um eine Beeinträchtigung der Qualität und Aussagekraft seismischer Messungen auszuschließen, sind bei der Planung von Windenergieanlagen (WEA) ausreichende Sicherheitsabstände zu den Erdbebenmessstationen einzuhalten. Hierfür gilt ein Schutzbereich mit einem Mindestabstand (Radius) von 5 km als obligatorischer Prüfbereich der Fachbehörde. Die Errichtung von WEA innerhalb dieses Prüfbereichs ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch das Einvernehmen mit dem Landeserdbebendienst im LGB, beispielsweise durch geeignete Kompensationsmaßnahmen. In der Regel sind hierfür entsprechende Fachgutachten vorzulegen.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.121_10000

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    Erdbebenstation_Schutzbereich.121_10000
    OBID
    121_10000
    KURZ
    BINZ
    LANG
    Gretelstollen bei Binzenbach
    BUFFER_DIST
    10000
    ERLAEUTERUNG
    Für besonders sensible Messstationen zur Erfassung aktiver Erdbeben vulkanischen Typs in der Osteifel sowie für besonders störungsarme Stationen des Landesnetzes werden sogenannte Breitband-Seismometer eingesetzt. Zur Sicherstellung ihrer Messqualität sind größere Schutzbereiche erforderlich. Daher gilt hier ein erweiterter Prüfbereich mit einem Radius von 10 km. Der Landeserdbebendienst im LGB ist in diesen Fällen zu beteiligen. Vorhaben innerhalb dieses Bereichs sind im Rahmen von Einzelfallprüfungen zu bewerten.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.122_5000

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    Erdbebenstation_Schutzbereich.122_5000
    OBID
    122_5000
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    BEMS
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    Stollen Bad Ems
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    5000
    ERLAEUTERUNG
    Um eine Beeinträchtigung der Qualität und Aussagekraft seismischer Messungen auszuschließen, sind bei der Planung von Windenergieanlagen (WEA) ausreichende Sicherheitsabstände zu den Erdbebenmessstationen einzuhalten. Hierfür gilt ein Schutzbereich mit einem Mindestabstand (Radius) von 5 km als obligatorischer Prüfbereich der Fachbehörde. Die Errichtung von WEA innerhalb dieses Prüfbereichs ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch das Einvernehmen mit dem Landeserdbebendienst im LGB, beispielsweise durch geeignete Kompensationsmaßnahmen. In der Regel sind hierfür entsprechende Fachgutachten vorzulegen.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.122_10000

    Fokussieren https://www.ldproxy.nrw.de/topographie/collections/ax_bergbaubetrieb/items/DENWAT01D000CcF0
    gml_id
    Erdbebenstation_Schutzbereich.122_10000
    OBID
    122_10000
    KURZ
    BEMS
    LANG
    Stollen Bad Ems
    BUFFER_DIST
    10000
    ERLAEUTERUNG
    Für besonders sensible Messstationen zur Erfassung aktiver Erdbeben vulkanischen Typs in der Osteifel sowie für besonders störungsarme Stationen des Landesnetzes werden sogenannte Breitband-Seismometer eingesetzt. Zur Sicherstellung ihrer Messqualität sind größere Schutzbereiche erforderlich. Daher gilt hier ein erweiterter Prüfbereich mit einem Radius von 10 km. Der Landeserdbebendienst im LGB ist in diesen Fällen zu beteiligen. Vorhaben innerhalb dieses Bereichs sind im Rahmen von Einzelfallprüfungen zu bewerten.