Erdbeben: Messstationen Schutzbereiche (58)



Filter

Treffer pro Seite

bbox

Feld

Nutze * als Platzhalter
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.63_10000

    Fokussieren https://www.ldproxy.nrw.de/topographie/collections/ax_bergbaubetrieb/items/DENWAT01D000CcF0
    gml_id
    Erdbebenstation_Schutzbereich.63_10000
    OBID
    63_10000
    KURZ
    PEB
    LANG
    Petersbächel
    BUFFER_DIST
    10000
    ERLAEUTERUNG
    Für besonders sensible Messstationen zur Erfassung aktiver Erdbeben vulkanischen Typs in der Osteifel sowie für besonders störungsarme Stationen des Landesnetzes werden sogenannte Breitband-Seismometer eingesetzt. Zur Sicherstellung ihrer Messqualität sind größere Schutzbereiche erforderlich. Daher gilt hier ein erweiterter Prüfbereich mit einem Radius von 10 km. Der Landeserdbebendienst im LGB ist in diesen Fällen zu beteiligen. Vorhaben innerhalb dieses Bereichs sind im Rahmen von Einzelfallprüfungen zu bewerten.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.64_5000

    Fokussieren https://www.ldproxy.nrw.de/topographie/collections/ax_bergbaubetrieb/items/DENWAT01D000CcF0
    gml_id
    Erdbebenstation_Schutzbereich.64_5000
    OBID
    64_5000
    KURZ
    BIW
    LANG
    Besucherbergwerk Bindweide
    BUFFER_DIST
    5000
    ERLAEUTERUNG
    Um eine Beeinträchtigung der Qualität und Aussagekraft seismischer Messungen auszuschließen, sind bei der Planung von Windenergieanlagen (WEA) ausreichende Sicherheitsabstände zu den Erdbebenmessstationen einzuhalten. Hierfür gilt ein Schutzbereich mit einem Mindestabstand (Radius) von 5 km als obligatorischer Prüfbereich der Fachbehörde. Die Errichtung von WEA innerhalb dieses Prüfbereichs ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch das Einvernehmen mit dem Landeserdbebendienst im LGB, beispielsweise durch geeignete Kompensationsmaßnahmen. In der Regel sind hierfür entsprechende Fachgutachten vorzulegen.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.65_5000

    Fokussieren https://www.ldproxy.nrw.de/topographie/collections/ax_bergbaubetrieb/items/DENWAT01D000CcF0
    gml_id
    Erdbebenstation_Schutzbereich.65_5000
    OBID
    65_5000
    KURZ
    DUP
    LANG
    Besucherbergwerk Düppenweiler
    BUFFER_DIST
    5000
    ERLAEUTERUNG
    Um eine Beeinträchtigung der Qualität und Aussagekraft seismischer Messungen auszuschließen, sind bei der Planung von Windenergieanlagen (WEA) ausreichende Sicherheitsabstände zu den Erdbebenmessstationen einzuhalten. Hierfür gilt ein Schutzbereich mit einem Mindestabstand (Radius) von 5 km als obligatorischer Prüfbereich der Fachbehörde. Die Errichtung von WEA innerhalb dieses Prüfbereichs ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch das Einvernehmen mit dem Landeserdbebendienst im LGB, beispielsweise durch geeignete Kompensationsmaßnahmen. In der Regel sind hierfür entsprechende Fachgutachten vorzulegen.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.67_5000

    Fokussieren https://www.ldproxy.nrw.de/topographie/collections/ax_bergbaubetrieb/items/DENWAT01D000CcF0
    gml_id
    Erdbebenstation_Schutzbereich.67_5000
    OBID
    67_5000
    KURZ
    LDE
    LANG
    Landau-Ebenberg
    BUFFER_DIST
    5000
    ERLAEUTERUNG
    Um eine Beeinträchtigung der Qualität und Aussagekraft seismischer Messungen auszuschließen, sind bei der Planung von Windenergieanlagen (WEA) ausreichende Sicherheitsabstände zu den Erdbebenmessstationen einzuhalten. Hierfür gilt ein Schutzbereich mit einem Mindestabstand (Radius) von 5 km als obligatorischer Prüfbereich der Fachbehörde. Die Errichtung von WEA innerhalb dieses Prüfbereichs ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch das Einvernehmen mit dem Landeserdbebendienst im LGB, beispielsweise durch geeignete Kompensationsmaßnahmen. In der Regel sind hierfür entsprechende Fachgutachten vorzulegen.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.68_5000

    Fokussieren https://www.ldproxy.nrw.de/topographie/collections/ax_bergbaubetrieb/items/DENWAT01D000CcF0
    gml_id
    Erdbebenstation_Schutzbereich.68_5000
    OBID
    68_5000
    KURZ
    OCHT
    LANG
    Ochtendung
    BUFFER_DIST
    5000
    ERLAEUTERUNG
    Um eine Beeinträchtigung der Qualität und Aussagekraft seismischer Messungen auszuschließen, sind bei der Planung von Windenergieanlagen (WEA) ausreichende Sicherheitsabstände zu den Erdbebenmessstationen einzuhalten. Hierfür gilt ein Schutzbereich mit einem Mindestabstand (Radius) von 5 km als obligatorischer Prüfbereich der Fachbehörde. Die Errichtung von WEA innerhalb dieses Prüfbereichs ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch das Einvernehmen mit dem Landeserdbebendienst im LGB, beispielsweise durch geeignete Kompensationsmaßnahmen. In der Regel sind hierfür entsprechende Fachgutachten vorzulegen.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.68_10000

    Fokussieren https://www.ldproxy.nrw.de/topographie/collections/ax_bergbaubetrieb/items/DENWAT01D000CcF0
    gml_id
    Erdbebenstation_Schutzbereich.68_10000
    OBID
    68_10000
    KURZ
    OCHT
    LANG
    Ochtendung
    BUFFER_DIST
    10000
    ERLAEUTERUNG
    Für besonders sensible Messstationen zur Erfassung aktiver Erdbeben vulkanischen Typs in der Osteifel sowie für besonders störungsarme Stationen des Landesnetzes werden sogenannte Breitband-Seismometer eingesetzt. Zur Sicherstellung ihrer Messqualität sind größere Schutzbereiche erforderlich. Daher gilt hier ein erweiterter Prüfbereich mit einem Radius von 10 km. Der Landeserdbebendienst im LGB ist in diesen Fällen zu beteiligen. Vorhaben innerhalb dieses Bereichs sind im Rahmen von Einzelfallprüfungen zu bewerten.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.69_5000

    Fokussieren https://www.ldproxy.nrw.de/topographie/collections/ax_bergbaubetrieb/items/DENWAT01D000CcF0
    gml_id
    Erdbebenstation_Schutzbereich.69_5000
    OBID
    69_5000
    KURZ
    LAGB
    LANG
    Besucherbergwerk Langenfeld
    BUFFER_DIST
    5000
    ERLAEUTERUNG
    Um eine Beeinträchtigung der Qualität und Aussagekraft seismischer Messungen auszuschließen, sind bei der Planung von Windenergieanlagen (WEA) ausreichende Sicherheitsabstände zu den Erdbebenmessstationen einzuhalten. Hierfür gilt ein Schutzbereich mit einem Mindestabstand (Radius) von 5 km als obligatorischer Prüfbereich der Fachbehörde. Die Errichtung von WEA innerhalb dieses Prüfbereichs ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch das Einvernehmen mit dem Landeserdbebendienst im LGB, beispielsweise durch geeignete Kompensationsmaßnahmen. In der Regel sind hierfür entsprechende Fachgutachten vorzulegen.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.69_10000

    Fokussieren https://www.ldproxy.nrw.de/topographie/collections/ax_bergbaubetrieb/items/DENWAT01D000CcF0
    gml_id
    Erdbebenstation_Schutzbereich.69_10000
    OBID
    69_10000
    KURZ
    LAGB
    LANG
    Besucherbergwerk Langenfeld
    BUFFER_DIST
    10000
    ERLAEUTERUNG
    Für besonders sensible Messstationen zur Erfassung aktiver Erdbeben vulkanischen Typs in der Osteifel sowie für besonders störungsarme Stationen des Landesnetzes werden sogenannte Breitband-Seismometer eingesetzt. Zur Sicherstellung ihrer Messqualität sind größere Schutzbereiche erforderlich. Daher gilt hier ein erweiterter Prüfbereich mit einem Radius von 10 km. Der Landeserdbebendienst im LGB ist in diesen Fällen zu beteiligen. Vorhaben innerhalb dieses Bereichs sind im Rahmen von Einzelfallprüfungen zu bewerten.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.70_5000

    Fokussieren https://www.ldproxy.nrw.de/topographie/collections/ax_bergbaubetrieb/items/DENWAT01D000CcF0
    gml_id
    Erdbebenstation_Schutzbereich.70_5000
    OBID
    70_5000
    KURZ
    ROTT
    LANG
    Steinweiler - Rottmühle
    BUFFER_DIST
    5000
    ERLAEUTERUNG
    Um eine Beeinträchtigung der Qualität und Aussagekraft seismischer Messungen auszuschließen, sind bei der Planung von Windenergieanlagen (WEA) ausreichende Sicherheitsabstände zu den Erdbebenmessstationen einzuhalten. Hierfür gilt ein Schutzbereich mit einem Mindestabstand (Radius) von 5 km als obligatorischer Prüfbereich der Fachbehörde. Die Errichtung von WEA innerhalb dieses Prüfbereichs ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch das Einvernehmen mit dem Landeserdbebendienst im LGB, beispielsweise durch geeignete Kompensationsmaßnahmen. In der Regel sind hierfür entsprechende Fachgutachten vorzulegen.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.71_5000

    Fokussieren https://www.ldproxy.nrw.de/topographie/collections/ax_bergbaubetrieb/items/DENWAT01D000CcF0
    gml_id
    Erdbebenstation_Schutzbereich.71_5000
    OBID
    71_5000
    KURZ
    BODE
    LANG
    Bodenheim
    BUFFER_DIST
    5000
    ERLAEUTERUNG
    Um eine Beeinträchtigung der Qualität und Aussagekraft seismischer Messungen auszuschließen, sind bei der Planung von Windenergieanlagen (WEA) ausreichende Sicherheitsabstände zu den Erdbebenmessstationen einzuhalten. Hierfür gilt ein Schutzbereich mit einem Mindestabstand (Radius) von 5 km als obligatorischer Prüfbereich der Fachbehörde. Die Errichtung von WEA innerhalb dieses Prüfbereichs ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch das Einvernehmen mit dem Landeserdbebendienst im LGB, beispielsweise durch geeignete Kompensationsmaßnahmen. In der Regel sind hierfür entsprechende Fachgutachten vorzulegen.