Erdbeben: Messstationen Schutzbereiche (58)



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  • Erdbebenstation_Schutzbereich.1_5000

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    Erdbebenstation_Schutzbereich.1_5000
    OBID
    1_5000
    KURZ
    ABH
    LANG
    Alteburg
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    5000
    ERLAEUTERUNG
    Um eine Beeinträchtigung der Qualität und Aussagekraft seismischer Messungen auszuschließen, sind bei der Planung von Windenergieanlagen (WEA) ausreichende Sicherheitsabstände zu den Erdbebenmessstationen einzuhalten. Hierfür gilt ein Schutzbereich mit einem Mindestabstand (Radius) von 5 km als obligatorischer Prüfbereich der Fachbehörde. Die Errichtung von WEA innerhalb dieses Prüfbereichs ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch das Einvernehmen mit dem Landeserdbebendienst im LGB, beispielsweise durch geeignete Kompensationsmaßnahmen. In der Regel sind hierfür entsprechende Fachgutachten vorzulegen.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.1_10000

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    Erdbebenstation_Schutzbereich.1_10000
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    ABH
    LANG
    Alteburg
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    10000
    ERLAEUTERUNG
    Für besonders sensible Messstationen zur Erfassung aktiver Erdbeben vulkanischen Typs in der Osteifel sowie für besonders störungsarme Stationen des Landesnetzes werden sogenannte Breitband-Seismometer eingesetzt. Zur Sicherstellung ihrer Messqualität sind größere Schutzbereiche erforderlich. Daher gilt hier ein erweiterter Prüfbereich mit einem Radius von 10 km. Der Landeserdbebendienst im LGB ist in diesen Fällen zu beteiligen. Vorhaben innerhalb dieses Bereichs sind im Rahmen von Einzelfallprüfungen zu bewerten.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.2_5000

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    Erdbebenstation_Schutzbereich.2_5000
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    AHRW
    LANG
    Ahrweiler
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    5000
    ERLAEUTERUNG
    Um eine Beeinträchtigung der Qualität und Aussagekraft seismischer Messungen auszuschließen, sind bei der Planung von Windenergieanlagen (WEA) ausreichende Sicherheitsabstände zu den Erdbebenmessstationen einzuhalten. Hierfür gilt ein Schutzbereich mit einem Mindestabstand (Radius) von 5 km als obligatorischer Prüfbereich der Fachbehörde. Die Errichtung von WEA innerhalb dieses Prüfbereichs ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch das Einvernehmen mit dem Landeserdbebendienst im LGB, beispielsweise durch geeignete Kompensationsmaßnahmen. In der Regel sind hierfür entsprechende Fachgutachten vorzulegen.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.2_10000

    Fokussieren https://www.ldproxy.nrw.de/topographie/collections/ax_bergbaubetrieb/items/DENWAT01D000CcF0
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    Erdbebenstation_Schutzbereich.2_10000
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    2_10000
    KURZ
    AHRW
    LANG
    Ahrweiler
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    10000
    ERLAEUTERUNG
    Für besonders sensible Messstationen zur Erfassung aktiver Erdbeben vulkanischen Typs in der Osteifel sowie für besonders störungsarme Stationen des Landesnetzes werden sogenannte Breitband-Seismometer eingesetzt. Zur Sicherstellung ihrer Messqualität sind größere Schutzbereiche erforderlich. Daher gilt hier ein erweiterter Prüfbereich mit einem Radius von 10 km. Der Landeserdbebendienst im LGB ist in diesen Fällen zu beteiligen. Vorhaben innerhalb dieses Bereichs sind im Rahmen von Einzelfallprüfungen zu bewerten.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.59_5000

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    Erdbebenstation_Schutzbereich.59_5000
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    59_5000
    KURZ
    IMS
    LANG
    Besucherbergwerk Imsbach
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    5000
    ERLAEUTERUNG
    Um eine Beeinträchtigung der Qualität und Aussagekraft seismischer Messungen auszuschließen, sind bei der Planung von Windenergieanlagen (WEA) ausreichende Sicherheitsabstände zu den Erdbebenmessstationen einzuhalten. Hierfür gilt ein Schutzbereich mit einem Mindestabstand (Radius) von 5 km als obligatorischer Prüfbereich der Fachbehörde. Die Errichtung von WEA innerhalb dieses Prüfbereichs ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch das Einvernehmen mit dem Landeserdbebendienst im LGB, beispielsweise durch geeignete Kompensationsmaßnahmen. In der Regel sind hierfür entsprechende Fachgutachten vorzulegen.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.60_5000

    Fokussieren https://www.ldproxy.nrw.de/topographie/collections/ax_bergbaubetrieb/items/DENWAT01D000CcF0
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    Erdbebenstation_Schutzbereich.60_5000
    OBID
    60_5000
    KURZ
    RIVT
    LANG
    Talsperre Riveris
    BUFFER_DIST
    5000
    ERLAEUTERUNG
    Um eine Beeinträchtigung der Qualität und Aussagekraft seismischer Messungen auszuschließen, sind bei der Planung von Windenergieanlagen (WEA) ausreichende Sicherheitsabstände zu den Erdbebenmessstationen einzuhalten. Hierfür gilt ein Schutzbereich mit einem Mindestabstand (Radius) von 5 km als obligatorischer Prüfbereich der Fachbehörde. Die Errichtung von WEA innerhalb dieses Prüfbereichs ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch das Einvernehmen mit dem Landeserdbebendienst im LGB, beispielsweise durch geeignete Kompensationsmaßnahmen. In der Regel sind hierfür entsprechende Fachgutachten vorzulegen.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.60_10000

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    Erdbebenstation_Schutzbereich.60_10000
    OBID
    60_10000
    KURZ
    RIVT
    LANG
    Talsperre Riveris
    BUFFER_DIST
    10000
    ERLAEUTERUNG
    Für besonders sensible Messstationen zur Erfassung aktiver Erdbeben vulkanischen Typs in der Osteifel sowie für besonders störungsarme Stationen des Landesnetzes werden sogenannte Breitband-Seismometer eingesetzt. Zur Sicherstellung ihrer Messqualität sind größere Schutzbereiche erforderlich. Daher gilt hier ein erweiterter Prüfbereich mit einem Radius von 10 km. Der Landeserdbebendienst im LGB ist in diesen Fällen zu beteiligen. Vorhaben innerhalb dieses Bereichs sind im Rahmen von Einzelfallprüfungen zu bewerten.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.61_5000

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    Erdbebenstation_Schutzbereich.61_5000
    OBID
    61_5000
    KURZ
    FACH
    LANG
    Fachingen
    BUFFER_DIST
    5000
    ERLAEUTERUNG
    Um eine Beeinträchtigung der Qualität und Aussagekraft seismischer Messungen auszuschließen, sind bei der Planung von Windenergieanlagen (WEA) ausreichende Sicherheitsabstände zu den Erdbebenmessstationen einzuhalten. Hierfür gilt ein Schutzbereich mit einem Mindestabstand (Radius) von 5 km als obligatorischer Prüfbereich der Fachbehörde. Die Errichtung von WEA innerhalb dieses Prüfbereichs ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch das Einvernehmen mit dem Landeserdbebendienst im LGB, beispielsweise durch geeignete Kompensationsmaßnahmen. In der Regel sind hierfür entsprechende Fachgutachten vorzulegen.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.61_10000

    Fokussieren https://www.ldproxy.nrw.de/topographie/collections/ax_bergbaubetrieb/items/DENWAT01D000CcF0
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    Erdbebenstation_Schutzbereich.61_10000
    OBID
    61_10000
    KURZ
    FACH
    LANG
    Fachingen
    BUFFER_DIST
    10000
    ERLAEUTERUNG
    Für besonders sensible Messstationen zur Erfassung aktiver Erdbeben vulkanischen Typs in der Osteifel sowie für besonders störungsarme Stationen des Landesnetzes werden sogenannte Breitband-Seismometer eingesetzt. Zur Sicherstellung ihrer Messqualität sind größere Schutzbereiche erforderlich. Daher gilt hier ein erweiterter Prüfbereich mit einem Radius von 10 km. Der Landeserdbebendienst im LGB ist in diesen Fällen zu beteiligen. Vorhaben innerhalb dieses Bereichs sind im Rahmen von Einzelfallprüfungen zu bewerten.
  • Erdbebenstation_Schutzbereich.63_5000

    Fokussieren https://www.ldproxy.nrw.de/topographie/collections/ax_bergbaubetrieb/items/DENWAT01D000CcF0
    gml_id
    Erdbebenstation_Schutzbereich.63_5000
    OBID
    63_5000
    KURZ
    PEB
    LANG
    Petersbächel
    BUFFER_DIST
    5000
    ERLAEUTERUNG
    Um eine Beeinträchtigung der Qualität und Aussagekraft seismischer Messungen auszuschließen, sind bei der Planung von Windenergieanlagen (WEA) ausreichende Sicherheitsabstände zu den Erdbebenmessstationen einzuhalten. Hierfür gilt ein Schutzbereich mit einem Mindestabstand (Radius) von 5 km als obligatorischer Prüfbereich der Fachbehörde. Die Errichtung von WEA innerhalb dieses Prüfbereichs ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch das Einvernehmen mit dem Landeserdbebendienst im LGB, beispielsweise durch geeignete Kompensationsmaßnahmen. In der Regel sind hierfür entsprechende Fachgutachten vorzulegen.