ERLAEUTERUNG
Um eine Beeinträchtigung der Qualität und Aussagekraft seismischer Messungen auszuschließen, sind bei der Planung von Windenergieanlagen (WEA) ausreichende Sicherheitsabstände zu den Erdbebenmessstationen einzuhalten. Hierfür gilt ein Schutzbereich mit einem Mindestabstand (Radius) von 5 km als obligatorischer Prüfbereich der Fachbehörde.
Die Errichtung von WEA innerhalb dieses Prüfbereichs ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch das Einvernehmen mit dem Landeserdbebendienst im LGB, beispielsweise durch geeignete Kompensationsmaßnahmen. In der Regel sind hierfür entsprechende Fachgutachten vorzulegen.