Beschreibung
Das Grundstück ist im Stammplan als "öffentliche Grünfläche" mit der Zweckbestimmung "Kinderspielplatz" ausgewiesen. Durch die Änderung soll auf dem maßgeblichen Grundstück, zur Deckung des Wohnbedarfs der Bevölkerung, eine überbaubare Fläche dargestellt werden.