Beschreibung
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Narr II" diente einer Flexibilisierung der zulässigen Nutzungen. Die ursprünglich festgesetzten "Reinen Wohngebiete" gemäß § 3 BauNVO wurden dazu durch "Allgemeine Wohngebiete" gemäß § 4 BauNVO ersetzt.