Das maßgebliche Grundstück wird im Bebauungsplan als "private Grünfläche" ausgewiesen, da auf Grund der Lage der bestehenden Bebauung eine weitere Bebauung des Grundstückes nicht möglich und beabsichtigt ist.
Letzte Änderung
2026-01-13 01:57:01.644332
Hinweise zur Erstellung
Bebauungsplan wurde auf Basis der Liegenschaftskarte georeferenziert.