Durch die Änderung sollte erreicht werden, dass auf den Flurstücken 212, 213 und 214, wie auf den anderen Grundstücken im Bebauungsplanbereich, die überbaubare Fläche als Bauband angelegt werden kann.
Letzte Änderung
2025-12-22 01:57:59.463301
Hinweise zur Erstellung
Bebauungsplan wurde auf Basis der Liegenschaftskarte georeferenziert.