Grabungsschutzgebiete Landesarchäologie

Kartendienst der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz zur Kennzeichnung von Grabungsschutzgebieten. Die in der Karte verzeichneten Grabungsschutzgebiete unterliegen § 22 des Denkmalschutzgesetzes (13. Nov. 2008). Bei Zuwiderhandlungen greift § 33 des gleichen Gesetzes.
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