Transparenzgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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== Landestransparenzgesetz (LTranspG) - Ihr Recht auf Informationen ==
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Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen [http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/t9x/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-TranspGRPrahmen&documentnumber=3&numberofresults=8&doctyp=Norm&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#focuspoint Landestransparenzgesetz] haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.
 
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen [http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/t9x/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-TranspGRPrahmen&documentnumber=3&numberofresults=8&doctyp=Norm&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#focuspoint Landestransparenzgesetz] haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.
   
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Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den [https://www.datenschutz.rlp.de/ Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit] wenden.
 
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den [https://www.datenschutz.rlp.de/ Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit] wenden.
   
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Hier geht es zur [http://tpp.rlp.de/de/startseite/ Transparenzplattform]!
 
Hier geht es zur [http://tpp.rlp.de/de/startseite/ Transparenzplattform]!
   

Version vom 27. Februar 2019, 09:55 Uhr

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Landestransparenzgesetz (LTranspG) - Ihr Recht auf Informationen

Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.

Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

Hier geht es zur Transparenzplattform!

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