Rechtliche Grundlage: Unterschied zwischen den Versionen

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===Richtlinie===
 
===Richtlinie===
*Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft (kurz: INSPIRE-Richtlinie)
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*[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=LEGISSUM:l28195&from=DE Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft] (kurz: INSPIRE-Richtlinie)
   
 
===Entscheidung===
 
===Entscheidung===

Version vom 9. April 2019, 17:25 Uhr

<translate> Für die GDI-RP sind einerseits Regelungen auf Landesebene als auch Regelungen auf europäischer Ebene relevant. Auf dieser Seite können Sie sich einen Überblick über die entsprechenden Regelungen verschaffen. Weiterführende Informationen sowie die Gesetzestexte der anderen Bundesländer finden Sie auf der Homepage der GDI-DE

Regelungen auf Landesebene

Gesetz

Verordnung

Regelungen auf europäischer Ebene

Richtlinie

Entscheidung

Die "Entscheidung der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung" wurde am 11.06.2009 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gilt ab dem 5. Juni 2009.

  • Entscheidung der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung (pdf 06/09)

Durchführungsbestimmung

Die einzelnen Durchführungsbestimmungen der INSPIRE-Richtlinie finden Sie (mit ev. Änderungsfassungen) auf der Homepage der GDI-DE:

  • Durchführungsbestimmung zu Metadaten
  • Durchführungsbestimmung zu Network Services
  • Durchführungsbestimmung zu Monitoring & Reporting
  • Durchführungsbestimmung zu Data Sharing
  • Durchführungsbestimmung zu Data Specs

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