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Für die GDI-RP sind einerseits Regelungen auf Landesebene als auch Regelungen auf europäischer Ebene relevant. Auf dieser Seite können Sie sich einen Überblick über die entsprechenden Regelungen verschaffen.
 
Für die GDI-RP sind einerseits Regelungen auf Landesebene als auch Regelungen auf europäischer Ebene relevant. Auf dieser Seite können Sie sich einen Überblick über die entsprechenden Regelungen verschaffen.
 
Weiterführende Informationen sowie die Gesetzestexte der anderen Bundesländer finden Sie auf der Homepage der [https://www.geoportal.de/DE/GDI-DE/gdi-de.html%3bjsessionid=AA2A3E995B6732DD8886CA8B7462C0AA?lang=de GDI-DE]
 
Weiterführende Informationen sowie die Gesetzestexte der anderen Bundesländer finden Sie auf der Homepage der [https://www.geoportal.de/DE/GDI-DE/gdi-de.html%3bjsessionid=AA2A3E995B6732DD8886CA8B7462C0AA?lang=de GDI-DE]
   
==Regelungen auf Landesebene==
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==Regelungen auf europäischer Ebene== <!--T:17-->
===Gesetz===
 
*[http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/5h3/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-GDIGRPrahmen&documentnumber=1&numberofresults=25&showdoccase=1&doc.part=R&paramfromHL=true Landesgeodateninfrastrukturgesetz von Rheinland-Pfalz] (kurz LGDIG)
 
*[https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=2ahUKEwjNuqvtuMLhAhWDLVAKHQgvBF8QFjABegQIBBAC&url=https%3A%2F%2Fmdi.rlp.de%2Ffileadmin%2Fisim%2FUnsere_Themen%2FVermessung_und_Geoinformation%2FDokumente%2F1446-LGDIG.pdf&usg=AOvVaw2c-P_O2xmGZFPPWJwnoNle Begründung] zum LGDIG
 
   
===Verordnung===
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===Richtlinie=== <!--T:18-->
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INSPIRE (INfrastucture for SPatial InfoRmation in Europe) steht als Kürzel für die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft. Diese Richtlinie bildet die Grundlage für die gesetzlichen Regelungen auf Bundes- und Länderebene.
*[http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&psml=bsrlpprod.psml&feed=bsrlp-lr&docid=jlr-GDIGDVRPV1P4 Landesverordnung zur Durchführung des Landesgeodateninfrastrukturgesetzes von Rheinland-Pfalz] (kurz LGDIGDVO)
 
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Ihr Ziel ist, europweit Interoperabilität, Kompabilität, Verfügbarkeit, Qualität und Zugänglichkeit von Geodaten zu gewährleisten.
*Begründung zur Landesverordnung zur Durchführung des Landesgeodateninfrastrukturgesetzes von Rheinland-Pfalz
 
   
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==Regelungen auf europäischer Ebene==
 
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Hauptaugenmerk liegt bei dem Aufbau einer Geodateninfrastruktur in Europa auf der Überwachung und der Verbesserung des Zustands der Umwelt. Ein weiteres Ziel der Richtlinie ist, die grenzübergreifende und qualifizierte Nutzung von Geodaten in Europa zu erleichtern. INSPIRE fordert von den Mitgliedstaaten die interoperable Bereitstellung von Geo- und Metadaten zu insgesamt 34 Themenfeldern, z.B. geographische Namen, Schutzgebiete und Geologie. Diese sind unterteilt in 3 Anhänge (Annex I,II und III). Dabei beinhalten die Annex I-Themen die sogenannten Geobasisdaten, Annex II & III befassen sich mit sonstigen Fach- und Umweltdaten.
   
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===Richtlinie===
 
 
*[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=LEGISSUM:l28195&from=DE Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft] (kurz: INSPIRE-Richtlinie)
 
*[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=LEGISSUM:l28195&from=DE Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft] (kurz: INSPIRE-Richtlinie)
   
===Entscheidung===
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===Entscheidung=== <!--T:21-->
Die "Entscheidung der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung" wurde am 11.06.2009 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gilt ab dem 5. Juni 2009.
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Die "Entscheidung der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung" wurde am 11.06.2009 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gilt seit dem 5. Juni 2009.
*Entscheidung der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung (pdf 06/09)
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*[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32009D0442&from=DE Entscheidung der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung]
   
===Durchführungsbestimmung===
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===Durchführungsbestimmung=== <!--T:22-->
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Das Fundament für den Aufbau der Infrastruktur bilden die fünf unten aufgeführten Durchführungsbestimmungen, die als EG-Verordnungen unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten. Für die konkrete technische Umsetzung der Durchführungsbestimmungen sind vor allem die begleitenden, rechtlich nicht bindenden Umsetzungsanleitungen („Technical Guidelines") relevant.
Die einzelnen Durchführungsbestimmungen der INSPIRE-Richtlinie finden Sie (mit ev. Änderungsfassungen) auf der Homepage der GDI-DE:
 
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*[https://www.geoportal.de/SharedDocs/Downloads/DE/GDI-DE/Vortraege/INSPIRE-Metadaten-09-06-2008/Durchf%C3%BChrungsbestimmung%20Metadaten.html Durchführungsbestimmung zu Metadaten]
 
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Es gibt insgesamt fünf Durchführungsbestimmungen:
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*Durchführungsbestimmung zu Metadaten
 
*Durchführungsbestimmung zu Network Services
 
*Durchführungsbestimmung zu Network Services
 
*Durchführungsbestimmung zu Monitoring & Reporting
 
*Durchführungsbestimmung zu Monitoring & Reporting
 
*Durchführungsbestimmung zu Data Sharing
 
*Durchführungsbestimmung zu Data Sharing
 
*Durchführungsbestimmung zu Data Specs
 
*Durchführungsbestimmung zu Data Specs
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==Regelungen auf Bundesebene==
 
===Gesetz===
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Das Bundesgesetz dient der Umsetzung von INSPIRE in nationales Recht auf Ebene des Bundes und steht im Zusammenhang mit dem Aufbau der Geodateninfrastruktur Deutschland ([http://www.geoportal.de/DE/GDI-DE/gdi-de.html%3bjsessionid=12E06022A6832A85C64DBC0060A3A787?lang=de GDI-DE]).
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*[http://www.gesetze-im-internet.de/geozg/ Geodatenzugangsgesetz] (kurz: GeoZG)
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==Regelungen auf Landesebene==
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===Gesetz===
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Zusammen mit den Gesetzen der anderen Bundesländer stellt das LGDIG die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie 2007/2/EC (s.u.) zur Schaffung einer europäischen Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft (INSPIRE) dar.
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*[http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/5h3/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-GDIGRPrahmen&documentnumber=1&numberofresults=25&showdoccase=1&doc.part=R&paramfromHL=true Landesgeodateninfrastrukturgesetz von Rheinland-Pfalz] (kurz LGDIG)
 
*[https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=2ahUKEwjNuqvtuMLhAhWDLVAKHQgvBF8QFjABegQIBBAC&url=https%3A%2F%2Fmdi.rlp.de%2Ffileadmin%2Fisim%2FUnsere_Themen%2FVermessung_und_Geoinformation%2FDokumente%2F1446-LGDIG.pdf&usg=AOvVaw2c-P_O2xmGZFPPWJwnoNle Begründung] zum LGDIG
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===Verordnung===
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Die Verordnung präzisiert die Inhalte des LGDIG.
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*[http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&psml=bsrlpprod.psml&feed=bsrlp-lr&docid=jlr-GDIGDVRPV1P4 Landesverordnung zur Durchführung des Landesgeodateninfrastrukturgesetzes von Rheinland-Pfalz] (kurz LGDIGDVO)
 
*Begründung zur Landesverordnung zur Durchführung des Landesgeodateninfrastrukturgesetzes von Rheinland-Pfalz

Aktuelle Version vom 31. März 2022, 14:25 Uhr

Für die GDI-RP sind einerseits Regelungen auf Landesebene als auch Regelungen auf europäischer Ebene relevant. Auf dieser Seite können Sie sich einen Überblick über die entsprechenden Regelungen verschaffen. Weiterführende Informationen sowie die Gesetzestexte der anderen Bundesländer finden Sie auf der Homepage der GDI-DE

Regelungen auf europäischer Ebene

Richtlinie

INSPIRE (INfrastucture for SPatial InfoRmation in Europe) steht als Kürzel für die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft. Diese Richtlinie bildet die Grundlage für die gesetzlichen Regelungen auf Bundes- und Länderebene. Ihr Ziel ist, europweit Interoperabilität, Kompabilität, Verfügbarkeit, Qualität und Zugänglichkeit von Geodaten zu gewährleisten.

Hauptaugenmerk liegt bei dem Aufbau einer Geodateninfrastruktur in Europa auf der Überwachung und der Verbesserung des Zustands der Umwelt. Ein weiteres Ziel der Richtlinie ist, die grenzübergreifende und qualifizierte Nutzung von Geodaten in Europa zu erleichtern. INSPIRE fordert von den Mitgliedstaaten die interoperable Bereitstellung von Geo- und Metadaten zu insgesamt 34 Themenfeldern, z.B. geographische Namen, Schutzgebiete und Geologie. Diese sind unterteilt in 3 Anhänge (Annex I,II und III). Dabei beinhalten die Annex I-Themen die sogenannten Geobasisdaten, Annex II & III befassen sich mit sonstigen Fach- und Umweltdaten.

Entscheidung

Die "Entscheidung der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung" wurde am 11.06.2009 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gilt seit dem 5. Juni 2009.

Durchführungsbestimmung

Das Fundament für den Aufbau der Infrastruktur bilden die fünf unten aufgeführten Durchführungsbestimmungen, die als EG-Verordnungen unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten. Für die konkrete technische Umsetzung der Durchführungsbestimmungen sind vor allem die begleitenden, rechtlich nicht bindenden Umsetzungsanleitungen („Technical Guidelines") relevant.

Es gibt insgesamt fünf Durchführungsbestimmungen:

  • Durchführungsbestimmung zu Metadaten
  • Durchführungsbestimmung zu Network Services
  • Durchführungsbestimmung zu Monitoring & Reporting
  • Durchführungsbestimmung zu Data Sharing
  • Durchführungsbestimmung zu Data Specs


Regelungen auf Bundesebene

Gesetz

Das Bundesgesetz dient der Umsetzung von INSPIRE in nationales Recht auf Ebene des Bundes und steht im Zusammenhang mit dem Aufbau der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE).

Regelungen auf Landesebene

Gesetz

Zusammen mit den Gesetzen der anderen Bundesländer stellt das LGDIG die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie 2007/2/EC (s.u.) zur Schaffung einer europäischen Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft (INSPIRE) dar.

Verordnung

Die Verordnung präzisiert die Inhalte des LGDIG.