Bodenrichtwerte

Aus Geoportal

Bodenrichtwert - was ist das?

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens (EUR/qm) für die Mehrzahl von Grundstücken (Bodenrichtwertzone), für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.

Im Basisdienst wird neben dem Bodenrichtwert in €/m² nur die Nutzung angegeben. Die weiteren beschreibenden Merkmale werden im kostenpflichtigen Premiumdienst zur Verfügung gestellt.

Weitere allgemeine Informationen zu Bodenrichtwerten finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.


Welche beschreibenden Informationen sind zur ausgewählten Bodenrichtwertzone im Dienst "Bodenrichtwerte (Basisdienst) abrufbar?

Beispiel - Ergebnisanzeige nach Klick mit Datenabfrage-Werkzeug in die Karte mit aktiviertem Layer Bodenrichtwerte (Basisdienst):

Datenabfrage boriwe 2.png


Was bedeuten die Abkürzungen im Dienst Bodenrichtwerte?

In der Anzeige zur Abfrage ist im unteren grauen Feld ein Link zu einer PDF-Datei enthalten, dort ist eine ausführliche Beschreibung als PDF-Datei zum Download bereitgestellt, siehe:

Datenabfrage boriwe tipp pdf.png

Diese PDF-Datei erläutert die verwendeten Abkürzungen innerhalb der Kartendarstellung und gibt viele weitere Hinweise zu den Bodenrichtwerten.

Datenabfrage boriwe tipp karte.png


Bodenrichtwerte Premiumdienst

  • Der Dienst stellt eine Kartenzusammenstellung mit Bodenrichtwerten 2024 mit beschreibenden Merkmalen zur Verfügung.
  • Für den Premiumdienst eine kostenpflichtige Freischaltung ist erforderlich.


Suche nach Bodenrichtwerten

  • Auf der Startseite des www.geoportal.rlp wird unter „Meistgenutzte Karten“ den Dienst "Bodenrichtwerte (Basisdienst)" angezeigt.
  • Durch klicken auf das Bild wird der Dienst geladen und im Kartenviewer geöffnet. (Nutzungsbedingungen sind zu bestätigen.)
  • Mit Adressensuche oder der Flurstückssuche zum gewünschten Standort navigieren.

Ansprechpartner bei Fragen zu Bodenrichtwerten und zu historischen Bodenrichtwerten

  • Der örtliche Gutachterausschuss kann inhaltliche Auskünfte erteilen.
  • Ebenso können ältere oder historische Bodenrichtwerte nur bei örtlichen Gutachterausschuss erfragt werden.
  • Der zuständige Gutachterausschuss kann hier recherchiert werden.