Offenlagen UVP
Offenlagen, UVP-Attribute erfassen
Januar 2023
Entsprechend den Vorgaben der EU UVP-Richtlinie muss Deuschland alle 6 Jahre einen umfassenden Bericht mit statistischen Informationen zu den im Berichtszeitraum durchgeführten UVPs abgeben. Der Bund sammelt hierzu die Daten von den Ländern. Für die im Kontext von Bauleitplänen durchgeführten UVPs ist in Rheinland-Pfalz das Ministerium der Finanzen zuständig (es ist aktuell das für das Bauwesen zuständige Ressort und oberste Bauaufsichtsbehörde). Gemäß eines Beschlusses des Lenkungsausschuss für Geodateninfrastruktur vom Dezember 2022, soll die Erfassung der notwendigen statistischen Informationen über das GeoPortal.rlp erfolgen. Das GeoPortal.rlp wurde vom Innen- und Finanzressort als zentrales Internetportal des Landes im Sinne des §4a Abs. 4 BauGB definiert. Um die Aufwände für die Kommunen zu minimieren, wurde entschieden, dass die seit 2017 erfassten Datensätzen zu den bisher offengelegten Bauleitplänen um die für das UVP-Berichtswesen benötigten Informationen ergänzt werden sollen. Es wurde abgeschätzt, dass von einer durchschnittlichen Verbandsgemeinde ca. 5 Datensätze angepasst werden müssen. Liegen alle Informationen vor, sollte der Aufwand hierfür 0.5h nicht übersteigen.
Grundlage
Die Anpassung des BauGB im Jahr 2017 erfolgte in Teilen zur Umsetzung der RICHTLINIE 2014/52/EU aus dem Jahr 2014 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0052). Insbesondere wurde auch der Begriff des zentralen Portals zur Information der Öffentlichkeit übernommen (Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen um sicherzustellen, dass die einschlägigen Informationen der Öffentlichkeit auf der angemessenen Verwaltungsebene elektronisch zugänglich sind, wenigstens über ein zentrales Portal oder über einfach zugängliche Zugangspunkte.).
Neben der Art und Weise wie die Öffentlichkeit zu unterrichten ist, etabliert die Änderungsrichtlinie auch eine regelmässige Berichtspflicht über die durchgeführten UVPs:
2) Insbesondere teilen die Mitgliedstaaten der Kommission alle sechs Jahre ab dem 16. Mai 2017 Folgendes mit, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind: a) die Anzahl der in den Anhängen I und II genannten Projekte, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß den Artikeln 5 bis 10 unterzogen wurden; b) eine Aufschlüsselung der Umweltverträglichkeitsprüfungen nach den in den Anhängen I und II beschriebenen Projektkategorien; c) die Anzahl der in Anhang II genannten Projekte, für die eine Feststellung gemäß Artikel 4 Absatz 2 getroffen wurde; d) die durchschnittliche Dauer der Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfungen; e) allgemeine Abschätzungen der durchschnittlichen unmittelbaren Kosten von Umweltverträglichkeitsprüfungen, einschließlich der Auswirkungen infolge der Anwendung dieser Richtlinie auf KMU.
Der erste Bericht ist vom Bund bis Mitte Mai 2023 an die EU-Kommission zu übermitteln. Hierzu werden auch Kennzahlen für die im Kontext von Bauleitplanverfahren durchgeführten UVPs sowie deren Vorprüfungen benötigt.
Mitte 2017 wurde in einem gemeinsamen Rundschreiben des Finanz- und Innenministeriums an die Spitzenverbände das GeoPortal.rlp als zentrales Internetportal des Landes im Sinne des §4a Abs. 4 BauGB deklariert. Seit diesem Zeitpunkt sollen dort alle sich in Offenlage befindenden Bauleitplanverfahren eingestellt werden.
Über 160 Organisationen sind bisher dieser Vorgabe nachgekommen und haben zwischen 2017 und 2023 mehr als 2.400 Referenzen auf Offenlagen eingestellt.
Um die in Kürze fälligen EU-Berichtspflichten erfüllen zu können, ist es notwendig, diese Datensätze um weitere Informationen hinsichtlich der durchgeführten UVPs zu ergänzen.
Wir gehen davon aus, dass nur bei einem geringen Teil der zwischen 2017 und 2023 offengelegten Verfahren auch UVPs bzw. Vorprüfungen durchgeführt wurden. Um Doppelarbeiten zu vermeiden, wurde kurzfristig die Möglichkeit geschaffen die fehlenden Daten über die bekannte GeoPortal.rlp-Oberfläche "Erfassung Offenlagen" nachzuerfassen.
Frist
Die Erfassung der Daten für den Berichtszeitraum: 16.05.2017 bis 15.05.2022 soll spätestens bis Ende Februar 2023 erfolgen Wir bitten die Kurzfristigkeit des Anliegens zu entschuldigen. Unserer Abschätzung nach sollte der Aufwand für eine typische Gebietskörperschaft auf VG-Ebene eine Stunde nicht überschreiten.
Erfassung der Daten - Schritt für Schritt
1) Bisher waren in der Erfassungsoberfläche folgende Daten erforderlich:
2) Um den oben beschriebenen Prozess abbilden zu können, wurde die Erfassungsmaske für Offenlagen im Januar 2023 um einen weiteren Reiter "UVP (EU-Berichtspflicht)" ergänzt.
3) Die Abfrage zur Durchführung von UVP-Vorprüfung und UVP-Prüfung der erfassten Offenlage erfolgt durch Auswahl ja/nein.
4) Für die Selektion der Kategorie gem. Anlage 1 UVPG Nr. 18 für das Feld UVPG Kategorie Anlage 1 (* Pflicht) steht eine Auswahlliste Verfügung. Die Angabe ist nur verpflichtend, wenn eine UVP-Vorprüfung erfolgt ist.
5) Für eine vereinfachte Eingabe der Daten für Beginn und Ende des UVP-Verfahrens steht eine Datumswahl-Funktionen zur Verfügung. Das Enddatum ist verpflichtend, wenn eine UVP durchgeführt wurde.
6) Bitte die Eingabe der Kosten in Euro als Dezimalzahl mit Trennungspunkt eingeben, z.B.: 21376..
7) Internetlink zum UVP/Umweltbericht
Anleitung im Video