Grundsätzliche Arbeitsablauf: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Geoportal
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| 1.Die Pläne liegen analog vor. || 2.Die Pläne liegen digital als PDF vor. || 3.Die Daten liegen digital und teilweise bearbeitet vor (Georeferenziertes Tiff oder Umring) ||rowspan="4" style="vertical-align:top;"| 4.Die Pläne liegen analog oder digital vor, werden aber '''in Eigenregie''' weiterbearbeitet.  | 
  | 1.Die Pläne liegen analog vor. || 2.Die Pläne liegen digital als PDF vor. || 3.Die Daten liegen digital und teilweise bearbeitet vor (Georeferenziertes Tiff oder Umring) ||rowspan="4" style="vertical-align:top;"| 4.Die Pläne liegen analog oder digital vor, werden aber '''in Eigenregie''' weiterbearbeitet.  | 
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| Scannen der Pläne durch die VermKV || colspan="2" style="text-align:center;"|''kein Scannen notwendig''   | 
  | Scannen der Pläne durch die VermKV || colspan="2" style="text-align:center;"|''kein Scannen notwendig''   | 
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Version vom 30. September 2025, 15:47 Uhr
Wenn Sie Ihre Bauleitpläne über den kommunalen Server veröffentlichen wollen, so gibt es einen klaren Arbeitsablauf. Ziel ist die Veröffentlichung der Daten entsprechend einer einheitlichen Aufbereitung gemäß des Leitfadens über das GeoPortal.rlp.
| allgemeiner Arbeitsablauf | |||
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| Dienstleistungsangebot der VermKV | Eigenständige Bearbeitung oder externe Dienstleister | ||
| 1.Die Pläne liegen analog vor. | 2.Die Pläne liegen digital als PDF vor. | 3.Die Daten liegen digital und teilweise bearbeitet vor (Georeferenziertes Tiff oder Umring) | 4.Die Pläne liegen analog oder digital vor, werden aber in Eigenregie weiterbearbeitet. | 
Abschließen einer Rahmenvereinbarung mit der VermKV  | |||
| Scannen der Pläne durch die VermKV | kein Scannen notwendig | ||
Aufbereitung der Daten - Georeferenzieren und/oder Umringerfassung  | |||
Daten liegen entsprechend des Leitfadens vor  | |||
Die vollständigen, aufbereiteten Daten können entweder durch das Team KomServ auf das GeoPortal.rlp hochgeladen werden oder eigenständig bzw. durch einen externen Dienstleister. Für das reine Hochladen muss keine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden.