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	<title>Bereitstellung von Bauleitplänen/de - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-04-05T07:47:57Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Geoportal</subtitle>
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		<id>https://www.geoportal.rlp.de/mediawiki/index.php?title=Bereitstellung_von_Bauleitpl%C3%A4nen/de&amp;diff=2410&amp;oldid=prev</id>
		<title>FuzzyBot: Übernehme Bearbeitung einer neuen Version der Quellseite</title>
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		<updated>2019-06-06T11:23:47Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Übernehme Bearbeitung einer neuen Version der Quellseite&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Diese Seite soll rheinland-pfälzische Kommunen über die Bereitstellung von Bauleitplänen über das Geoportal informieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gesetzliche Grundlage==&lt;br /&gt;
Das Baugesetzbuch sieht in den Paragraphen 6a und 10a die Veröffentlichung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen im Internet in einem &amp;quot;zentralen Portal des Landes&amp;quot; vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''§ 6a Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet'''&lt;br /&gt;
:(1) Dem wirksamen Flächennutzungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.&lt;br /&gt;
:(2) Der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung soll ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''§ 10a Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet'''&lt;br /&gt;
:(1) Dem in Kraft getretenen Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.&lt;br /&gt;
:(2) Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung soll ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem gemeinsamen Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums des Innern und für Sport vom 12. Juli 2017 wurde das GeoPortal.rlp als zentrales Internetportal für das Land Rheinland-Pfalz i.S.d. oben aufgeführten Paragraphen festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Anforderungen==&lt;br /&gt;
Zur Bereitstellung der Bauleitpläne müssen diese&lt;br /&gt;
* digitalisiert,&lt;br /&gt;
* georeferenziert und&lt;br /&gt;
* als Dienst übers Internet zugänglich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um sicherzustellen, dass die Bauleitpläne der verschiedenen Kommunen einem einheitlichen Schema folgen und somit auch landesweit einheitlich ansprechbar und nutzbar sind, haben kommunale Spitzenverbände, die FH Mainz und die GDI-RP gemeinsam den &amp;quot;Leitfaden für die Bereitstellung kommunaler Pläne und Satzungen im Rahmen der Geodateninfrastruktur Rheinland-Pfalz (GDI-RP)&amp;quot; erarbeitet. Der Leitfaden soll kommunale Stellen bei der Bereitstellung ihrer Geodaten mittels standardisierter OGC Web Services (OWS) im Rahmen der Geodateninfrastruktur Rheinland-Pfalz unterstützen. Er dient der Definition der zur interoperablen Nutzung notwendigen technischen Festlegungen. Er steht einerseits [[:Datei:Leitfaden Bereitstellung komm Plaene.pdf|komplett]] und andererseits als [[:Datei:Kurzfassung Leitfaden Erfassung komm Plaene.pdf|Kurzfassung]] zum Download bereit. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bereitstellung über Dienstleister==&lt;br /&gt;
Anstatt ihre Bauleitpläne selbst als Dienste bereitzustellen und diese im Geoportal zu registrieren, haben Kommunen auch die Möglichkeit, Dienstleister zu beauftragen. Solche Dienstleister bieten verschiedene Services an - je nachdem, wie viele Schritte die Kommune selbst übernehmen will: Digitalisierung, Georeferenzierung, Betreiben von Diensten. Womöglich bietet Ihnen Ihr Planungsbüro solche Dienstleistungen an. Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation bietet mit dem Team rund um den [[Kommunaler Server|kommunalen Server]] ebenfalls Dienstleistungen für diesen Zweck an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Hilfe]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>FuzzyBot</name></author>
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