OGC:WMSAndernachBebauungspläne und Flächennutzungspläne von AndernachSteffen Neubauer, Joachim WestphalLVermGeo im Auftrag von AndernachKommServ4GDI-RPpostalVon-Kuhl-Straße 49KoblenzDE-RP56070DE0261-4922680261-492492poststelle@lvermgeo.rlp.de "WICHTIGER HINWEIS: Bei der Veröffentlichung der Bauleitpläne der Stadt Andernach im geoportal rlp handelt es sich um ein unverbindliches zusätzliches Informationsangebot der Stadtverwaltung Andernach, für dessen RICHTIGKEIT und AKTUALITÄT von der Stadt Andernach KEINE GEWÄHRLEISTUNG übernommen wird. Insbesondere treffen diese Daten keine rechtsverbindliche Aussage über die Zulässigkeit eventueller Bauvorhaben und Nutzungen. Es wird deshalb dringend empfohlen, vor Entscheidungen und besonders vor vermögenswirksamen Dispositionen wie z.B. Grundstücksverträgen eine schriftliche Auskunft zu der im jeweiligen Einzelfall beabsichtigten Baumassnahme bzw. Nutzung (z.B. durch eine BAUVORANFRAGE ) bei der Stadtverwaltung Andernach einzuholen. Für ergänzende Beratung und Erläuterungen der Bauleitpläne stehen die Mitarbeiter/innen des Amtes für Stadtplanung und Bauverwaltung der Stadt Andernach während der Öffnungszeiten sowie nach telefonischer Terminvereinbarung bereit."noLimitationsapplication/vnd.ogc.wms_xmlimage/pngimage/tiffimage/jpegimage/png; mode=8bitapplication/x-pdfimage/svg+xmlapplication/vnd.google-earth.kml+xmlapplication/vnd.google-earth.kmztext/htmlapplication/vnd.ogc.gmltext/plainapplication/vnd.ogc.se_xmlapplication/vnd.ogc.se_inimageapplication/vnd.ogc.se_blankAndernachBebauungspläne und Flächennutzungspläne von AndernachFPlanBauleitpläneBebauungsplan07137003FlächennutzungsplanUmringAndernachFlächennutzungspläneBauleitplanBebauungspläneFNPBplanEPSG:4326EPSG:31466EPSG:31467EPSG:25832EPSG:4258EPSG:3857BPlan.07137003.52.5Breite Straße/Beckstraße 5. ÄnderungMit Inkrafttreten der fünften Änderung des Bebauungsplans\n„Breite Straße/Beckstraße“ werden die zeichnerischen Festsetzungen in der Planurkunde der ursprünglichen Fassung des Bebauungsplans „Breite Straße/Beckstraße“ für den in § 2 bezeichneten Änderungsbereich aufgehoben.\nDie mit der dritten Änderung neu gefassten textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans gelten unverändert für den Bereich der fünften Änderung fort und werden um Festsetzungen zur abweichenden Bauweise und Überbauung der Baugrenze in den Obergeschossen sowie zur Gestaltung von Staffelgeschossen und deren Brüstungen ergänzt.AndernachBauleitplanBebauungsplanBplanEPSG:25832EPSG:31466EPSG:31467EPSG:3857EPSG:4258EPSG:4326https://komserv4gdi.service24.rlp.de/623f451a-53a3-1acd-21a6-3cc423986931text/html