OGC:WMSBelastete Gebiete nach DüV ab 2023Bei der Umsetzung der Düngeverordnung (DÜV) und der Landesdüngeverordnung von Rheinland-Pfalz sind die nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ausgewiesenen Grundwasserkörper neben den Nitratkonzentrationen an Grundwasser-Messstellen die Basis für die Ausweisung sogenannter „roter“ bzw. nitratbelasteter Gebiete. Dem hierfür zugrundeliegenden Ausweisungsmessnetz wird von Seiten der landwirtschaftlichen Praxis große Aufmerksamkeit geschenkt. Mit der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zur Ausweisung mit Nitrat belasteter und eutrophierter Gebiete vom August 2022, der im April 2020 geänderten Düngeverordnung und der Überarbeitung der Landesdüngeverordnung im Herbst 2022 wird die Einteilung der belasteten Gebiete ab 2023 auf anderen Kriterien basieren, nämlich anstelle einer kleinräumlich differenzierten Berechnung der Nitratausträge in Verbindung mit der der standortsspezifischen Verträglichkeit für Nitrateinträge nur noch auf Basis von Nitratkonzentrationen der (zum Stand Ende 2021) 341 Grundwassermessstellen des Ausweisungsmessnetzes in Rheinland-Pfalz. Die Ausweisung muss aufgrund der bundesweiten Vorgaben unabhängig von der Flächennutzung erfolgen. Alle Flurstücke, z.B. auch Feldwege, die mit mindestens 20 % ihrer Fläche in als belastet berechneten Gebieten liegen, zählen vollständig dazu. Daher rührt die Zerklüftung am Rand der belasteten Gebiete.geldleistungsfrei, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0, URL: https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0, Quellenvermerk: © DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (Jahr des Datenbezugs), dl-de/by-2-0, http://www.dlr.rlp.de [Daten bearbeitet]noLimitationsapplication/vnd.ogc.wms_xmlimage/bmpimage/jpegimage/tiffimage/pngimage/png8image/png24image/png32image/gifimage/svg+xmlapplication/vnd.esri.wms_raw_xmlapplication/vnd.esri.wms_featureinfo_xmlapplication/vnd.ogc.wms_xmlapplication/geo+jsontext/xmltext/htmltext/plainapplication/vnd.ogc.se_xmlapplication/vnd.ogc.se_inimageapplication/vnd.ogc.se_blankBelastete GebieteBei der Umsetzung der Düngeverordnung (DÜV) und der Landesdüngeverordnung von Rheinland-Pfalz sind die nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ausgewiesenen Grundwasserkörper neben den Nitratkonzentrationen an Grundwasser-Messstellen die Basis für die Ausweisung sogenannter „roter“ bzw. nitratbelasteter Gebiete. Dem hierfür zugrundeliegenden Ausweisungsmessnetz wird von Seiten der landwirtschaftlichen Praxis große Aufmerksamkeit geschenkt. Mit der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zur Ausweisung mit Nitrat belasteter und eutrophierter Gebiete vom August 2022, der im April 2020 geänderten Düngeverordnung und der Überarbeitung der Landesdüngeverordnung im Herbst 2022 wird die Einteilung der belasteten Gebiete ab 2023 auf anderen Kriterien basieren, nämlich anstelle einer kleinräumlich differenzierten Berechnung der Nitratausträge in Verbindung mit der der standortsspezifischen Verträglichkeit für Nitrateinträge nur noch auf Basis von Nitratkonzentrationen der (zum Stand Ende 2021) 341 Grundwassermessstellen des Ausweisungsmessnetzes in Rheinland-Pfalz. Die Ausweisung muss aufgrund der bundesweiten Vorgaben unabhängig von der Flächennutzung erfolgen. Alle Flurstücke, z.B. auch Feldwege, die mit mindestens 20 % ihrer Fläche in als belastet berechneten Gebieten liegen, zählen vollständig dazu. Daher rührt die Zerklüftung am Rand der belasteten Gebiete.2023Belastete GebieteDüngeverordnungDüVNitratPhosphatRLPEPSG:4326EPSG:3857EPSG:102100EPSG:25832EPSG:4258EPSG:31466EPSG:31462EPSG:31467EPSG:31463EPSG:31468EPSG:31464EPSG:4647EPSG:102362unnamed_layer:94ebf1e3c012bd0ca27ca630c9a48c94Belastete GebieteBei der Umsetzung der Düngeverordnung (DÜV) und der Landesdüngeverordnung von Rheinland-Pfalz sind die nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ausgewiesenen Grundwasserkörper neben den Nitratkonzentrationen an Grundwasser-Messstellen die Basis für die Ausweisung sogenannter „roter“ bzw. nitratbelasteter Gebiete. Dem hierfür zugrundeliegenden Ausweisungsmessnetz wird von Seiten der landwirtschaftlichen Praxis große Aufmerksamkeit geschenkt. Mit der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zur Ausweisung mit Nitrat belasteter und eutrophierter Gebiete vom August 2022, der im April 2020 geänderten Düngeverordnung und der Überarbeitung der Landesdüngeverordnung im Herbst 2022 wird die Einteilung der belasteten Gebiete ab 2023 auf anderen Kriterien basieren, nämlich anstelle einer kleinräumlich differenzierten Berechnung der Nitratausträge in Verbindung mit der der standortsspezifischen Verträglichkeit für Nitrateinträge nur noch auf Basis von Nitratkonzentrationen der (zum Stand Ende 2021) 341 Grundwassermessstellen des Ausweisungsmessnetzes in Rheinland-Pfalz. Die Ausweisung muss aufgrund der bundesweiten Vorgaben unabhängig von der Flächennutzung erfolgen. Alle Flurstücke, z.B. auch Feldwege, die mit mindestens 20 % ihrer Fläche in als belastet berechneten Gebieten liegen, zählen vollständig dazu. Daher rührt die Zerklüftung am Rand der belasteten Gebiete.2023Belastete GebieteDüngeverordnungDüVNitratPhosphatRLPEPSG:102100EPSG:102362EPSG:25832EPSG:31462EPSG:31463EPSG:31464EPSG:31466EPSG:31467EPSG:31468EPSG:3857EPSG:4258EPSG:4326EPSG:4647text/html0Phosphat-belastete GebietePhosphat-belastete Gebiete nach DüV ab 20232023Belastete GebieteDüngeverordnungDüVPhosphatRLPEPSG:102100EPSG:102362EPSG:25832EPSG:31462EPSG:31463EPSG:31464EPSG:31466EPSG:31467EPSG:31468EPSG:3857EPSG:4258EPSG:4326EPSG:4647http://www.dlr-rnh.rlp.de/registry/spatial/dataset/5c396dee-3c73-1540-962a-89453e5735bdtext/xmltext/html1Nitrat-belastete GebieteNitrat-belastete Gebiete nach DüV ab 20232023Belastete GebieteDüngeverordnungDüVNitratRLPEPSG:102100EPSG:102362EPSG:25832EPSG:31462EPSG:31463EPSG:31464EPSG:31466EPSG:31467EPSG:31468EPSG:3857EPSG:4258EPSG:4326EPSG:4647http://www.dlr-rnh.rlp.de/registry/spatial/dataset/7feed374-92ee-0441-cc8f-594651df2296text/xmltext/html