laufende Flurbereinigungsverfahren in Rheinland-Pfalz. Durch die Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittel begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen. Rechtsgrundlage: http://bundesrecht.juris.de/flurbg/BJNR005910953.html Zuständig: Dienstleistungszentren ländlicher Raum in Rheinland-Pfalz. http://landentwicklung.rlp.de