INSPIRE Download Service Feed für Ortsteil Lützingen Ost 9. vereinfachte ÄnderungINSPIRE Download Service von Ortsgemeinde Burgbrohlhttps://www.geoportal.rlp.de/mapbender/php/mod_inspireDownloadFeed.php?id=fbe6b1e4-df81-51fe-8a7e-d5de00e146ea&type=SERVICE&generateFrom=wmslayer&layerid=70438„Bei der Veröffentlichung der Bauleitpläne im Verwaltungsbereich der Verbandsgemeinde Brohltal im geoportal rlp handelt es sich um ein unverbindliches zusätzliches Informationsangebot der Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird von der Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal sowie den zugehörigen Ortsgemeinden keine Gewährleistung übernommen. Insbesondere treffen diese Daten keine rechtsverbindliche Aussage über die Zulässigkeit eventueller Nutzungen und Bauvorhaben. Daher wird dringend empfohlen, vor Entscheidungen und besonders vor vermögenswirksamen Dispositionen wie z.B. Grundstücksverträgen eine schriftliche Auskunft zu der im jeweiligen Einzelfall beabsichtigten Baumaßnahme bzw. Nutzung z. B. in Form einer Bauvoranfrage bei der Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal - Bauaufsicht einzuholen. Für ergänzende Beratung und Erläuterungen der Bauleitpläne stehen die Mitarbeiter/innen der Bauabteilung während der Öffnungszeiten sowie nach telefonischer Terminvereinbarung bereit.“2024-10-10T08:49:11+02:00Ortsgemeinde Burgbrohlinfo@burgbrohl.deFeed Entry fuer: Ortsteil Lützingen Ost 9. vereinfachte Änderung - generiert aus WMS Datenquellefbe6b1e4-df81-51fe-8a7e-d5de00e146eahttps://komserv4gdi.service24.rlp.de/https://www.geoportal.rlp.de/mapbender/php/mod_inspireDownloadFeed.php?id=fbe6b1e4-df81-51fe-8a7e-d5de00e146ea&type=DATASET&generateFrom=wmslayer&layerid=70438„Bei der Veröffentlichung der Bauleitpläne im Verwaltungsbereich der Verbandsgemeinde Brohltal im geoportal rlp handelt es sich um ein unverbindliches zusätzliches Informationsangebot der Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird von der Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal sowie den zugehörigen Ortsgemeinden keine Gewährleistung übernommen. Insbesondere treffen diese Daten keine rechtsverbindliche Aussage über die Zulässigkeit eventueller Nutzungen und Bauvorhaben. Daher wird dringend empfohlen, vor Entscheidungen und besonders vor vermögenswirksamen Dispositionen wie z.B. Grundstücksverträgen eine schriftliche Auskunft zu der im jeweiligen Einzelfall beabsichtigten Baumaßnahme bzw. Nutzung z. B. in Form einer Bauvoranfrage bei der Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal - Bauaufsicht einzuholen. Für ergänzende Beratung und Erläuterungen der Bauleitpläne stehen die Mitarbeiter/innen der Bauabteilung während der Öffnungszeiten sowie nach telefonischer Terminvereinbarung bereit.“2024-10-10T08:49:11+02:00Nähere Beschreibung des Feedinhaltes: 9. vereinfachte Änderung50.4674541048802 7.2814017030906 50.4678574145133 7.2814017030906 50.4678574145133 7.28194361261658 50.4674541048802 7.28194361261658 50.4674541048802 7.2814017030906