INSPIRE Download Service Feed für Unten auf Stockbuschacker 2. ÄnderungINSPIRE Download Service von Ortsgemeinde Burgbrohlhttps://www.geoportal.rlp.de/mapbender/php/mod_inspireDownloadFeed.php?id=56ae15cd-4921-2cf1-8c95-e55ad7721334&type=SERVICE&generateFrom=wmslayer&layerid=66887„Bei der Veröffentlichung der Bauleitpläne im Verwaltungsbereich der Verbandsgemeinde Brohltal im geoportal rlp handelt es sich um ein unverbindliches zusätzliches Informationsangebot der Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird von der Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal sowie den zugehörigen Ortsgemeinden keine Gewährleistung übernommen. Insbesondere treffen diese Daten keine rechtsverbindliche Aussage über die Zulässigkeit eventueller Nutzungen und Bauvorhaben. Daher wird dringend empfohlen, vor Entscheidungen und besonders vor vermögenswirksamen Dispositionen wie z.B. Grundstücksverträgen eine schriftliche Auskunft zu der im jeweiligen Einzelfall beabsichtigten Baumaßnahme bzw. Nutzung z. B. in Form einer Bauvoranfrage bei der Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal - Bauaufsicht einzuholen. Für ergänzende Beratung und Erläuterungen der Bauleitpläne stehen die Mitarbeiter/innen der Bauabteilung während der Öffnungszeiten sowie nach telefonischer Terminvereinbarung bereit.“2024-09-08T01:06:42+02:00Ortsgemeinde Burgbrohlinfo@burgbrohl.deFeed Entry fuer: Unten auf Stockbuschacker 2. Änderung - generiert aus WMS Datenquelle56ae15cd-4921-2cf1-8c95-e55ad7721334https://komserv4gdi.service24.rlp.de/https://www.geoportal.rlp.de/mapbender/php/mod_inspireDownloadFeed.php?id=56ae15cd-4921-2cf1-8c95-e55ad7721334&type=DATASET&generateFrom=wmslayer&layerid=66887„Bei der Veröffentlichung der Bauleitpläne im Verwaltungsbereich der Verbandsgemeinde Brohltal im geoportal rlp handelt es sich um ein unverbindliches zusätzliches Informationsangebot der Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird von der Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal sowie den zugehörigen Ortsgemeinden keine Gewährleistung übernommen. Insbesondere treffen diese Daten keine rechtsverbindliche Aussage über die Zulässigkeit eventueller Nutzungen und Bauvorhaben. Daher wird dringend empfohlen, vor Entscheidungen und besonders vor vermögenswirksamen Dispositionen wie z.B. Grundstücksverträgen eine schriftliche Auskunft zu der im jeweiligen Einzelfall beabsichtigten Baumaßnahme bzw. Nutzung z. B. in Form einer Bauvoranfrage bei der Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal - Bauaufsicht einzuholen. Für ergänzende Beratung und Erläuterungen der Bauleitpläne stehen die Mitarbeiter/innen der Bauabteilung während der Öffnungszeiten sowie nach telefonischer Terminvereinbarung bereit.“2024-09-08T01:06:42+02:00Nähere Beschreibung des Feedinhaltes: 2. Änderung50.4559874305135 7.25603137052824 50.456619380124 7.25603137052824 50.456619380124 7.25748363473156 50.4559874305135 7.25748363473156 50.4559874305135 7.25603137052824