Ressourcenüberblick:
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Ziel dieser Satzung ist es durch Klarstellungden bebauten Innenbereichzu definieren. Die Klarstellungssatzung verfolgt für die Parzellen 263, 322/2 (tlw.), 322/5 (tlw.) und 325, Flur 4, Gemarkung Berg das Ziel, Interpretati-onsspielräume über die Zugehörigkeit der Grundstücke zum Innen- oder Außenbereich zu vermeiden bzw. normativ auszuräumen. Dies betrifft insbesondere jene Grundstücke, die südlich des Anwesens „Markusstraße 9“ liegen und wie dieses über den Wirtschaftsweg (Parz. 322/2) in Verlängerung der Markusstraße erreicht werden. Der gesamte Bereich ist im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Altenahr als „Mischbaufläche“ dargestellt.
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