Ressourcenüberblick:
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Für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bachgasse werden unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsgrundstücke zur Abrundung die Grenzen festgelegt. Die Darstellung dieser Grenzen erfolgt im anliegenden Lageplan durch gestrichelte Linien. Diese Anlage ist Bestandteil dieser Satzung. Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf folgende Grundstücke mit den Flurstücks-Numrnern 2282/3, 2282/4, 2283/1, 2284, 2284/2, 2284/3, 2284/4, 2284/5, 2284/6, 2284/7 und 2285 bis zur Grenze des im Flächennutzungsplan festgelegten geschützten Landschaftsbestandteil.
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