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Ressourcenüberblick:
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Naturschutzgebiete in Rheinland-Pfalz. Naturschutzgebiete (siehe § 23 BNatSchG) sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten oder wegen ihrer Seltenheit, besonderer Eigenart oder hervorragenden Schönheit notwendig ist. Weitere Infos unter: https://naturschutz.rlp.de/de/fachinformationen/schutzgebiete-und-schutzobjekte
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