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| Die Geodateninfrastruktur in Deutschland (GDI-DE) ist ein gemeinsames Vorhaben von Bund, Ländern und Kommunen. Mit dem Aufbau der GDI-DE soll die Vernetzung von raumbezogenen Daten (Geodaten) länder- und ressortübergreifend erreicht werden. Wesentliche Basis für die Gestaltung von offenen Geodatennetzwerken über das Internet sind Standards für den Austausch der Geobasis-, Geofach- und Geometadaten. |
Am 28.11.2003 beschlossen der Chef des Bundeskanzleramtes, die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder (CdS) und die Staatssekretärrunde für E-Government, den gemeinsamen Aufbau der GDI-DE. Dadurch soll die Bereitstellung und die Nutzung von verteilt vorgehaltenen Geodaten aus verschiedenen Verwaltungszweigen und Verwaltungsebenen (Bund, Länder, Kommunen), sowie der Wirtschaft mittels standardisierter Internet-Dienste verbessert werden.
Ziel der Geodateninfrastruktur-Deutschland ist es, die Verwaltung, die Wirtschaft und die Politik bei Entscheidungsprozessen, z.B. bei Fragen des Umweltschutzes, der Sicherheit oder der Standortentscheidung zu unterstützen bzw. diese zu vereinfachen.
Die GDI-DE muss sich zudem in die europäische Geodateninfrastruktur (European Spatial Data Infrastructure (ESDI)) integrieren. Die Verpflichtung hierzu ist durch die
INSPIRE-Richtlinie (RICHTLINIE 2007/2/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (ESDI)) festgelegt. Des Weiteren sollen beim Aufbau der GDI-DE die Entwicklungen zur Schaffung einer globalen Geodateninfrastruktur (Global Spatial Data Infrastructure (GSDI)) berücksichtigt werden.
Im Hinblick auf die Ziele von INSPIRE soll die GDI-DE so ausgerichtet sein, dass:
Das gemeinsame Vorhaben GDI-DE ist integraler Bestandteil des E-Government in Deutschland. Das Zusammenwirken von Bund und Ländern im IT-Bereich erhielt durch die Aufnahme des Artikels 91c in das Grundgesetz Verfassungsrang. Auf dieser Basis konstituierte sich im April 2010 der IT-Planungsrat. Er tritt die Rechtsnachfolge des Arbeitskreises der Staatssekretäre für E-Government in Bund und Ländern für den Bereich der allgemeinen Datenverarbeitung an.
Als strategisches Entscheidungsgremium wurde das Lenkungsgremium GDI-DE (LG GDI-DE) eingerichtet, das sich aus Vertretern des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zusammensetzt. Das Lenkungsgremium GDI-DE:
Am 01.01.2005 wurde die Koordinierungsstelle GDI-DE (Kst. GDI-DE) mit Sitz beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) eingerichtet. Das Lenkungsgremium GDI-DE legt das Arbeitsprogramm der Koordinierungsstelle GDI-DE fest. Die Koordinierungsstelle GDI-DE nimmt im Auftrag des Lenkungsgremiums operative Aufgaben anlässlich der Umsetzung der GDI-DE in Deutschland sowie der Richtlinie INSPIRE wahr.
Weiterführende Informationen zur Geodateninfrastruktur Deutschland, dem Lenkungsgremium GDI-DE und der Koordinierungsstelle GDI-DE finden Sie unter:
http://www.geoportal.de.
Unter dem Link: https://wiki.gdi-de.org/ gelangen Sie zur Arbeitsplattform der GDI-DE. Hierüber können beteiligte bzw. betroffene Stellen Informationen und Wissen austauschen.