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Titel Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktualität 2023-12-11 08:12:26
Art der Ressource Kartendienst - Bild - Kartendienst
Ressourcenidentifikator 51284
Informationen zum Dienst 3019
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Organisation
Zusammenfassung Bebauungspläne von Bad Neuenahr-Ahrweiler
Abfragbarkeit Ebene nicht abfragbar
Koordinatenreferenzsysteme (mit BBOX) EPSG:4326 EPSG:31466 EPSG:31467 EPSG:25832 EPSG:4258 EPSG:3857
Eckpunkte in geogr. Koordinaten 7.05353,50.4757,7.20962,50.5836
Ausdehnung

Publizierende Stelle

Logo
Organisation Stadt Bad Neuenahr - Ahrweiler
Adresse Hauptstraße 116
Ort 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Email gabriele.schaub@bad-neuenahr-ahrweiler.de

Technisch verantwortliche Stelle

Organisation LVermGeo im Auftrag von Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ansprechpartner Steffen Neubauer, Joachim Westphal
Adresse Von-Kuhl-Straße 49
56070 Koblenz
Telefon 0261-492-0
Email poststelle@lvermgeo.rlp.de
Beschränkungen des öffentlichen Zugangs noLimitations
Angaben zu Kosten/Gebühren/Lizenzen Nutzungsbedingungen WICHTIGE HINWEISE: Bei der Veröffentlichung der Bauleitpläne der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler im geoportal rlp handelt es sich um ein unverbindliches zusätzliches Informationsangebot der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler. Für dessen Richtigkeit/Genauigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird von der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler keine Haftung oder Gewährleistung übernommen wird. Die Stadt haftet nicht für Schäden oder Verluste, welche durch die direkte oder indirekte Nutzung entstehen. Die Datennutzung aus der Onlineanwendung erfolgt auf eigenes Risiko und ausschließlich für nicht kommerzielle Zwecke. Eine Weiterverwendung der Inhalte, Veröffentlichung, Verkauf oder die Erstellung abgeleiteter Planungen bedarf der schriftlichen Einwilligung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die original Bebauungspläne, die in den Räumen der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Rathausstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, eingesehen werden können. Insbesondere treffen die Online-Daten keine rechtsverbindliche Aussage über die Zulässigkeit eventueller Bauvorhaben und Nutzungen. Daher wird ausdrücklich empfohlen, vor Entscheidungen und besonders vor vermögenswirksamen Dispositionen (z.B. Grundstücksverträge) eine schriftliche Auskunft zu der im jeweiligen Einzelfall beabsichtigten Baumaßnahme bzw. Nutzung (z.B. im Wege einer Bauvoranfrage) einzuholen. Für ergänzende Beratung und Erläuterungen der Bauleitpläne stehen die Mitarbeiter/innen der Abteilung Stadtplanung, Sachbereich Bauleitplanung, während der Öffnungszeiten sowie nach telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung.
Status Stabil
Letzte Aktualisierung 108 Tage
Verfügbarkeit 99.89 %
Geoportal Capabilities
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