Herkunft:
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Grundlage der Denkmalliste ist die 1997 im Auftrag des (damaligen) Ministeriums für Kultur, Jugend, Familie und Frauen durchgeführte „Schnellerfassung“ der Kulturdenkmäler im Landkreis Altenkirchen. Die der Fachbehörde bekannten, verborgenen archäologischen Denkmäler sind wegen ihrer Gefährdung nicht dargestellt. Der Schutz der unbeweglichen Kulturdenkmäler entsteht bereits durch das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) und ist nicht von der Eintragung in die Denkmalliste abhängig, d.h. auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Sowohl die Denkmalliste als auch die Karte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Hinweise, Korrekturen etc. erbitten wir an landesdenkmalpflege@gdke.rlp.de, Fragen zur technischen Umsetzung an gis@gdke.rlp.de.
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