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Grundlage der Denkmalliste ist: Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz Stadt Neustadt an der Weinstraße Band 19.1 Kernstadt Band 19.2 Ortsbezirke Diedesfeld, Duttweiler, Geinsheim, Gimmeldingen, Haardt, Hambach, Königsbach, Lachen-Speyerdorf, Mußbach Bearb. von Michael Huyer Worms 2008 Die der Fachbehörde bekannten, verborgenen archäologischen Denkmäler sind wegen ihrer Gefährdung nicht dargestellt. Der Schutz der unbeweglichen Kulturdenkmäler entsteht bereits durch das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) und ist nicht von der Eintragung in die Denkmalliste abhängig, d.h. auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Sowohl die Denkmalliste als auch die Karte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir danken Herrn R. Reith für die Erlaubnis, die von ihm für die Denkmaltopographie angefertigten Bilder verwenden zu dürfen. Bei Interesse an diesen Fotos bitten wir, Kontakt direkt mit Herrn Reith aufzunehmen: rainer.reith@t-online.de Hinweise, Korrekturen etc. erbitten wir an landesdenkmalpflege@gdke.rlp.de, Fragen zur technischen Umsetzung an gis@gdke.rlp.de.
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